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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 3/2024
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 19.03.2024

Gemeinde erweitert Grundschule, Kosten von fast vier Millionen Euro – Förderantrag wurde gestellt

Fast vier Millionen Euro kostet der Anbau der Grundschule, den die Gemeinde Surberg plant. Sie hofft auf eine möglichst hohe Förderung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Erweiterung und einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.

Anfang des Jahres waren die Pläne zum Neubau der Ganztagsbetreuung schon einmal im Gemeinderat vorgestellt worden; der Grundsatzbeschluss war bereits vor zwei Jahren getroffen worden. Demnach plant die Gemeinde an der Nordseite der Surtalhalle einen Anbau über zwei Ebenen mit Gruppenräumen im oberen Stockwerk – ebenerdig mit der Grundschule verbunden – und einem Speiseraum im Anschluss an die Küche der Turnhalle. Bei der Bürgerversammlung hatte Bürgermeister Michael Wimmer die Pläne der Architekten Aiblinger aus Traunstein gezeigt. Bis 2026 hat jedes Kind im Grundschulalter laut Ganztagsförderungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dafür fehlen im jetzigen Schulgebäude in Surtal die Räumlichkeiten. Für den nötigen Neubau gibt es nun eine genauere Kostenschätzung: Bürgermeister Wimmer und Geschäftsleiterin Gabi Schifflechner gehen von Gesamtkosten von 3,98 Millionen Euro aus. Basierend auf dieser Kostenberechnung kann die Gemeinde nun den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern stellen. Diese betrage bei öffentlichen Schulen 50 Prozent, dazu erhalte die Gemeinde einen Aufschlag von 15 Prozent, so Wimmer. Zudem gebe es ein Sonderprogramm des Bundes für den Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder von 4.500 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz. Bei den in Surberg geplanten 122 Plätzen wären das noch einmal knapp 550.000 Euro Förderung.

Das weitere Vorgehen hänge nun vom Förderbescheid ab, so Wimmer. Als weiteren Tagesordnungspunkt votierte der Gemeinderat einstimmig für den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung. Dabei ging es lediglich darum, die Satzung aus dem Jahr 2012 an aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetags anzupassen und auf den aktuellen Stand zu bringen.

Fortgesetzt wurde die Aktualisierung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde. Die alten Karten stimmen zum Teil nicht mit der aktuellen Situation überein. Und so erhielten mit Zustimmung des Gemeinderats sechs Straßen- oder Weg-Abschnitte eine Widmung, das heißt, sie wurden als Ortsstraße (Sportplatzstraße), Gemeindeverbindungsstraße (Zufahrt Eck 1 und Wüstenreiter Straße) oder öffentlicher Feld- und Waldweg (Hinterwiesenreuter Weg) festgelegt.

ka