Surberg - Bürger, die sich besonders um die Gemeinde Surberg verdient gemacht oder außerordentliche Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit geleistet haben, wurden in der Vergangenheit mit der Bürgermedaille, dem Ehrenkrug und der Ehrenurkunde ausgezeichnet. „Eine Richtlinie wem, wann welche Ehrung zuteil wird, gibt es bisher nicht. Lediglich für die Bürgermedaille liegt ein Gemeinderatsbeschluss vor“, sagte Bürgermeister Michael Wimmer in der Gemeinderatssitzung.
Um künftig eine einheitliche Linie für die Ehrungen verdienter Persönlichkeiten zu haben, schlug der Bürgermeister vor, eine „Ehrenordnung für die Gemeinde Surberg“ zu erlassen. Mit dem den Gemeinderäten vorliegenden Entwurf seien interne Richtlinien verbunden, in denen die Vergabe nochmals präzisiert werde. Beides sei in Zusammenarbeit mit dem zweiten Bürgermeister Jakob Steiner und der dritten Bürgermeisterin Katharina Schallinger erarbeitet und das Ergebnis den Fraktionssprechern vorgestellt worden. Die Ehrenordnung wurde vom Gemeinderat ohne Änderungen einstimmig abgesegnet.
Die bisherige Förderrichtlinie für den Breitbandausbau sei mit Ende 2022 ausgelaufen. Der bereits erteilte Förderbescheid behalte jedoch nach wie vor Gültigkeit, berichtete Wimmer. Ab dem 1. Januar seien auch Haushalte förderfähig, die mindestens 100 MBit/s im Download aufwiesen. „Die Förderfähigkeit muss über ein neu zu erstellendes Markterkundungsverfahren ermittelt werden, da bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren nicht verwendet werden können“, so der Bürgermeister. Weitere Maßnahmen zur Beauftragung von externen Beratungsleistungen könnten sofort durchgeführt werden wie Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen, Durchführung von Branchendialogen und Vorbereitung eines Markterkundungsverfahrens. Die hierfür anfallenden Kosten seien bis zu 100 Prozent förderfähig, jedoch maximal 50 000 Euro brutto. Die Kosten seien in der Vergangenheit damit locker abgedeckt worden, betonte Wimmer. Mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für die Maßnahme einzuleiten.
Schließlich stimmte der Gemeinderat der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH ohne Gegenstimme zu. Der Zusammenschluss zwischen dem Chiemgau Tourismus e. V. und der Chiemgau GmbH stelle sicher, dass die Fachbereiche Tourismus und Wirtschaftsförderung auch in Zukunft dynamisch und effizient tätig sein könnten, sagte das Gemeindeoberhaupt. Als Teilhaber der Chiemgau GmbH müsse die Gemeinde der Verschmelzung zustimmen. Bjr