Staatliches Bauamt Traunstein
Pressemitteilung
Traunstein, 18. April 2024
Radweg an der Bundesstraße zwischen Surberg und
Oberteisendorf soll bald kommen
Bürgermeister und Vertreter der Initiativen beider Gemeinden informieren sich
Seit Jahren bemühen sich die Gemeinde Surberg und der Markt Teisendorf um einen straßen-
begleitenden Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße B304. Bei Gemeinderatssitzungen
und Bürgerversammlungen wurde wiederholt auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der
Verkehrssicherheit für Radfahrer hingewiesen. Mehrmals waren die Bürgermeister mit Vertre-
tern zweier Initiativen aus den Gemeinden beim Staatlichen Bauamt in Traunstein, um ihrer
Forderung nach einer baldigen Umsetzung der Maßnahme entsprechenden Nachdruck zu ver-
leihen. Am vergangenen Montag fand eine weitere Informationsveranstaltung in Traunstein
statt, bei der das Staatliche Bauamt eine Realisierung in den kommenden Jahren in Aussicht
stellte. Ziel ist es, mit einem ersten Bauabschnitt im kommenden Jahr zu beginnen und - sofern
die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen - den Radweg auf gesamter Länge zwi-
schen den Ortsteilen Lauter und Spöck bis Mitte 2027 fertig zu stellen.
Leicht wird es für das Staatliche Bauamt in Traunstein allerdings nicht, den berechtigten Wünschen
der Gemeinden und Anlieger einerseits und den technischen und rechtlichen Anforderungen anderer-
seits gerecht zu werden. Das Planungsteam des Bauamtes informierte bei einer Informationsveran-
staltung zum Bau des Geh- und Radweges entlang der Bundesstraße B304 zwischen Surberg und
Oberteisendorf die beiden Bürgermeister Michael Wimmer und Thomas Gasser sowie mehrere Anlie-
ger über den aktuellen Stand der Planungen und über die bisherigen Grunderwerbsverhandlungen.
Dabei ist der etwa 4,5 km lange Radweg entlang der B304 nicht das einzige Projekt in der näheren
Umgebung, das die Behörde in den kommenden Jahren realisieren möchte. Neben der in Bau befind-
lichen Ortsumfahrung Neusillersdorf im Zuge der St 2104 steht auch der Ausbau der BGL 10 zwischen
Thundorf und Vachenlueg im Herbst dieses Jahres und der Ausbau der B304 westlich Straß ab 2025
in den Startlöchern. Bei allen Projekten werden Radwege mit angelegt. Damit wird der hohen Bedeu-
tung des Radverkehrs Rechnung getragen, die sich auch im Radwegeprogramm der Staatsregierung
und künftig in dem derzeit in Aufstellung befindlichen Ausbauplan Radwege an Bundes- und Staats-
straßen wiederspiegelt. „In den Ausbauplan werden wir auch den Geh- und Radweg an der B304 mit
aufnehmen“, so Behördenleiter Christinan Rehm. „Der Radweg hat für uns eine sehr hohe Priorität.“
Bei der Realisierung des Projekts spielt neben den Anforderungen an den Naturschutz und das Was-
serrecht vor allem der Erwerb der erforderlichen Grundstücke eine entscheidende Rolle. In den vo-
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Rosenheimer Straße 7 poststelle@stbats.bayern.de 08 61/5 7
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83278 Traunstein Telefax
(Ämtergebäude) 08 61/1
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Staatliches Bauamt Traunstein
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rausgegangenen Jahren konnte nach aufwendigen Untersuchungen und nach dem Vergleich ver-
schiedener Varianten in Abstimmung mit den betroffenen Behörden eine naturschutzverträgliche Lö-
sung gefunden werden. Nun gilt es die notwendigen Grundstücke zu erwerben. Nach den Informati-
onsveranstaltungen mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern im August 2022 wurden mit den
Grundeigentümern in den vergangenen Monaten die persönlichen Gespräche über einen Erwerb bzw.
etwaigen Grundstückstausch geführt. „Das sieht momentan sehr gut aus, auch wenn noch nicht alles
unterschrieben werden konnte“, berichtete das Bauamt. Im Bereich Teisendorf werden die notwendi-
gen Flächen landwirtschaftlich sehr intensiv genutzt, weshalb hier sicherlich noch Klärungsbedarf
bezüglich Ersatzflächen besteht. Die zuständigen Mitarbeiter in Traunstein sind jedoch optimistisch,
dass dies in den kommenden Monaten bis zu einem möglichen Baubeginn im kommenden Jahr ge-
lingt. Bis dahin sind allerdings noch weitere Abstimmungsgespräche erforderlich.
Was die Bauabwicklung betrifft, so sind auch hier weitere Rahmenbedingungen zu beachten. So ist
beispielsweise die Bundesstraße B304 als Bedarfsumleitung für die Autobahn A8 ausgewiesen und
darf daher in der Hauptreisezeit nicht gesperrt werden. Außerdem soll in der zweiten Jahreshälfte
2027 die Bahnlinie zwischen Traunstein und Freilassing unter Vollsperrung saniert werden, so dass
der dafür erforderliche Schienenersatzverkehr über die Bundesstraße sichert gestellt werden muss. Es
gilt also den Bauzeitenplan dahingehend auszurichten.
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