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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 4/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Surberg – Wie viele Stellplätze brauchen Bauherren pro Haus oder Wohnung. Dafür gibt es in der Gemeinde Surberg keine einheitliche Regelung. Mit einer Stellplatzsatzung, wie sie der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung beschloss, wird nun eine Lücke geschlossen.

In neueren Bebauungsplänen gibt es Regelungen für die Anzahl der Stellplätze. Hieran wird sich auch nichts ändern. Die Satzung greift aber für alte Bebauungspläne oder Gebiete ohne Bebauungsplan, in denen zur Zahl der erforderlichen Stellplätze nichts stand. Da gilt jetzt: Für ein Einfamilienhaus braucht es zwei Stellplätze, für ein Mehrfamilienhaus pro Wohneinheit ein bis zwei Stellplätze – je nach Größe der Wohnung (bis 50 Quadratmeter ein Stellplatz, zwischen 50 und 80 Quadratmeter 1,5 Stellplätze und über 80 Quadratmeter zwei Stellplätze). Wochen-end- und Ferienhäuser brauchen 1,5 Stellplätze.

„Das ist jetzt eine runde Sache und schließt eine Lücke in Bereichen, wo es keine Regelung gab“, sagte Bürgermeister Michael Wimmer. Ein Thema ist die neue Satzung vor allem vor dem Hintergrund, dass angesichts der knappen Flächen eine Nachverdichtung bestehender Bebauungen und eine Entwicklung innerhalb der Ortschaften ansteht, um neuen Wohnraum zu schaffen. Stück für Stück will die Gemeinde die 
bestehenden Bebauungspläne überarbeiten. Eine Nachverdichtung dürfte aber nicht dazu führen, dass 
Anwohner Straßen zuparken. Bauherren müssten ausreichende Stellplätze auf ihren Grundstücken schaffen.

Zugestimmt hat der Gemeinderat zudem drei privaten Bauvorhaben. Am Tannenweg in Hufschlag möchte ein Hausbesitzer seine Terrasse überdachen. Dafür erhält er eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. In den Heuboden eines landwirtschaftlichen Betriebs in Holneich soll ein Treppenhaus eingebaut werden, um Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss zu erschließen. Die Gebäudeansicht verändert sich dadurch nicht. Außerdem planen die Besitzer eine Hackschnitzelheizung mit Hackgutlager und beantragten die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Garage.

Abgeschlossen wurde die Aktualisierung des Bestandsverzeichnisses der Wege und Straßen in der Gemeinde. So war der Gemeinderat einverstanden mit der Widmung des Mooswegs bis zum Kindergarten. Die Straße von der Abzweigung „Am Bahnhof“ bis zum Ortsende ist die „Zeller Straße“, eine Ortsstraße, außerhalb Lauters bis zur Gemeindegrenze Wonneberg vor Töffenreut ist es eine Gemeindeverbindungsstraße. Die Baulast liegt in beiden Fällen bei der Gemeinde. Auch die Selbertinger Straße hat sich im Verlauf geändert, die Widmung wurde nun angepasst, ebenso die „alte Waginger Straße“ ab der Abzweigung von der Staatsstraße 2105 im Westen bis zur Gemeindegrenze vor Weibhausen im Nordosten.

Bekannt gegeben hat der Bürgermeister noch zwei Aufträge, die vergeben wurden: Das Architekturbüro Aiblinger aus Traunstein untersucht einen barrierefreien Zugang zum Rathaus und die Möglichkeit eines Aufzugs (für ein Angebot von 6500 Euro). Das Ingenieurbüro ING Traunreut erstellt ein Konzept, um künftig den Abwasserkanal vom Regenwasser zu entlasten. Der Angebotspreis lag bei knapp 54 000 Euro. ⋌ka

Kindergarten und Krippe in Surberg werden teurer

Gemeinderat beschließt deutliche Gebührenerhöhung ab September – Auch Kosten für Mittagsbetreuung steigen¶

Für Krippe, Kindergarten und Mittagsbetreuung an der Grundschule müssen die Familien in Surberg ab September mehr bezahlen – und zwar deutlich. 130 Euro pro Monat sind es pauschal für die Kita, zehn Euro pro Tag mehr für die Mittagsbetreuung.

Die Gemeinderäte sprachen sich in der Sitzung am Dienstagabend ohne Gegenstimme für die neuen Gebühren aus. Diskutiert wurde darüber nicht mehr, das sei bereits im Finanzausschuss, auf der Klausurtagung, im Jugendsozialausschuss und mit den Mitgliedern des Elternbeirats ausführlich geschehen, so Bürgermeister Michael Wimmer (CSU). Leicht gefallen sei dieser Entschluss sicher nicht. Aber er sei nötig, um die enormen jährlichen Unterdeckungen der Einrichtungen zu reduzieren. Für dieses Jahr würde der Gemeinde sonst ein minus von 680 000 Euro entstehen. Wimmer bezeichnete die Gebührenerhöhung als „nachhaltige Entscheidung für die ganze Gemeinde“. Wichtig war ihm aber auch: „Es wird keine Familie alleine gelassen.“ Wenn Eltern Unterstützung benötigen, können sie sich an die Gemeinde wenden.

Die Kindergärten und die Krippe in der Gemeinde besuchen derzeit 153 Kinder. Bisher zahlen Eltern für den Kindergarten zwischen 120 und 180 Euro im Monat, je nach Buchungszeit (von drei bis zu neun Stunden pro Tag). 100 Euro davon bezuschusst der Freistaat direkt an die Kommune, so dass den Eltern 20 bis 80 Euro monatliche Gebühren bleiben. Ab September kommen pauschal für jedes Kind – unabhängig von der Buchungszeit – 130 Euro pro Monat an Gebühr dazu, zu 100 Prozent zu bezahlen von den Familien.

Das Gleiche gilt für die Kinder in den Krippengruppen. Die Gebühren lagen hier zwischen 210 und 350 Euro pro Monat (zwei bis neun Stunden Buchungszeit). Hier gibt es keinen automatischen Beitragszuschuss vom Freistaat, er muss beantragt werden. Das „Krippengeld“ hängt vom Einkommen der Familien ab und beträgt ebenfalls bis zu 100 Euro monatlich. Die Gebühren steigen ab September auch für die Kinder bis drei Jahre pauschal um 130 Euro pro Monat.

Mit der enormen Unterdeckung der Kindertagesstätten steht die Gemeinde Surberg nicht alleine da. Fast jeder Kommune machen die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zu schaffen. Unter anderem Erzieherinnen bekommen seit letztem Jahr mehr Geld, das lässt die Personalkosten steigen. Und macht – wie jetzt in Surberg – eine Gebührenerhöhung erforderlich. Laut Berechnung reduziert sich damit die Unterdeckung von 650 000 Euro auf gut 410 000 Euro im kommenden Jahr.

Seit Jahrzehnten schon, seien die Kosten für die Kinderbetreuung beziehungsweise die Unterdeckung ein Thema in der Gemeinde, meldete sich Elke Scheil (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort. Sie stimmte der Gebührenerhöhung zu, machte aber auch deutlich: „Das wird nicht ewig so weitergehen.“ Der Freistaat müsse hier mehr tun und übernehmen. Bürgermeister Wimmer entgegnete, das Land zahle bereits Zuschüsse in Höhe von 610 000 Euro, stimmte aber mit Scheil überein, dass die Kostenschere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergehe.

Das trifft auch auf die Mittagsbetreuung an der Grundschule Surberg zu. Auch hier müssen die Eltern ab September tiefer in die Taschen greifen. Derzeit besuchen 63 Kinder an zwei oder mehr Tagen nach dem Unterricht die Mittagsbetreuung und sind dort bis 
14 oder 16 Uhr. Pro Tag und Kind erhöhen sich ab September die Gebühren für die Eltern pauschal um 10 Euro. Auch hier geht es darum, eine Unterdeckung von knapp 30 000 Euro zu reduzieren. Mit den neuen Gebühren würde diese im nächsten Jahr noch rund 7000 Euro betragen. Dafür zahlen die Eltern mehr: für ein Kind, das drei Tage in der Woche bis 14 Uhr in der Mittagsbetreuung ist, steigen die Gebühren beispielsweise von 45 Euro auf 75 Euro pro Monat. Für ein Kind, das an vier Tagen bis 16 Uhr in der „Mitti“ ist, müssen Eltern ab September statt 90 Euro 
130 Euro bezahlen.

Die beratenden Ausschüsse hätten sich intensiv bemüht, den Eltern Zeit zu geben und die Erhöhung nicht sofort umzusetzen, verteidigte auch Ulrich Stöhr (Kommunale Wählervereinigung) die neuen Gebühren. So könnten eventuell auch Buchungszeiten geändert werden. Sein Eindruck: Die Eltern würden die Erhöhung verstehen.

Die neuen Gebührensatzungen treten zum 1. September in Kraft. ⋌ka