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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 5/2024
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung 14. Mai 2024

Grundschulerweiterung in Surberg beantragt.

Alle eingereichten Bauanträge fanden die einhellige Zustimmung des Surberger Gemeinderats

Surberg – Mit seinem einstimmigen Votum zum Bauantrag der Gemeinde Surberg gab der Surberger Gemeinderat grünes Licht für die Erweiterung der Grundschule Surberg im Zuge der Mittagsbetreuung und die Errichtung eines Hackschnitzelsbunkers an der Sportplatzstraße. Das gemeindliche Einvernehmen wurde somit erteilt.

Laut Bürgermeister Michael Wimmer liegt das Bauvorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Daher ist es gemäß Baugesetzbuch zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Voraussetzungen lägen vor, betonte Wimmer. Die Erschließung sei durch die Lage an der Sportplatzstraße und den Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal gesichert.

In Surberg möchte ein Hauseigentümer das Nebenhaus sanieren, das Dachgeschoss ausbauen und eine Doppelfertigteilgarage mit Fahrradstellplatz errichten. Ferner beantragt er für das Nebenhaus eine Nutzungsänderung. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge soll im Erdgeschoss und Dachgeschoss je eine Ferienwohnung entstehen. Die Wohnung im Obergeschoss wird nur geringfügig umgebaut. Im Erdgeschoss werden außerdem ein Technikraum und ein Büro eingebaut.

Es handele sich um ein Vorhaben im Außenbereich, erklärte Wimmer, das laut Baugesetzbuch zulässig sei, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden und die Erschließung gesichert sei. Der Einbau der Ferienwohnungen sei als mitgezogene Nutzung eines landwirtschaftlichen Betriebs zulässig und privilegiert, soweit sie dem landwirtschaftlichen Betrieb räumlich zugeordnet und funktional untergeordnet seien. Gemäß Stellplatzsatzung muss der Bauwerber für die Ferienwohnungen je eineinhalb Stellplätze noch einen Stellplatz nachweisen. Zwei Stellplätze sind durch die Doppelgarage vorhanden. „Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert“, so der Bürgermeister. Die Gemeinderäte erteilten daraufhin ohne Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen.

Weiterhin befasste sich das Gremium mit dem Bauantrag zum Neubau einer Wäscherei mit den zugehörigen Außenanlagen in Surtal. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist zulässig, wenn es sich in die umliegende Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies ist der Fall. Lediglich die Gestaltung der Fassade mit Sandwichpaneele Alu und die steile Dachneigung fügt sich aus Sicht des Gemeinderats nicht in die umliegende Bebauung ein.

Das Grundstück ist laut Bürgermeister im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt und grenzt an ein allgemeines Wohngebiet an. Die Wäscherei sei gemäß Betriebsbeschreibung als ein nicht störender Handwerksbetrieb sowohl im Mischgebiet als auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig, meinte Wimmer. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit dem Hinweis Hinweis verbunden, dass die Dachneigung an die bestehende Wohnbebauung angepasst und die Fassade in Holz oder Putz ausgeführt werden soll.

In seiner Januar-Sitzung hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Carports und einer Garage in Surberg erteilt. Im März ist bei der Gemeinde jedoch eine geänderte Planung eingegangen. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden Länge, Breite und seitliche Wandhöhe verändert. Außerdem wurde der Balkon im Dachgeschoss, für den eine Befreiung zur Überschreitung der westlichen Baugrenze notwendig war, durch eine Schleppgaube ersetzt. Die weiteren erteilten Befreiungen, wie Überschreitung der überbaubaren Grundfläche, Dachneigung, Dachüberstand und Dacheindeckung für Carport und Garage blieben aber unberührt, so der Bürgermeister. „Kritisch betrachtet wird jedoch die Höhenentwicklung des Gebäudes durch die geänderte Geländesituation. Schon allein aus nachbarschaftlichen Belangen sollte das Gebäude mindestens 25 Zentimeter tiefer in das Bestandsgelände gesetzt werden“, sagte Wimmer. Ferner seien acht Stellplätze erforderlich. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit dem Hinweis erteilt, dass das Gebäude mindestens 25 Zentimeter tiefer gesetzt werden soll und zwei weitere Stellplätze nachzuweisen sind.

Keine Einwände hatten die Gemeinderäte gegen die Erweiterung einer Maschinenhalle für Maschinen und Hackschnitzellager in Thann. Die bestehende Maschinenhalle soll um einen Anbau mit rund 50 bzw. 65,5 Quadratmeter erweitert werden. Der eine Teil wird für landwirtschaftliche Maschinen der andere als Hackschnitzellager benötigt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein landwirtschaftliches Gebäude, das im Außenbereich privilegiert ist. Es dient der bestehenden Landwirtschaft und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Das gemeindliche Einvernehmen wurde ohne Widerspruch erteilt.

Bjr