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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus
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Informationen zur Ablagerung von Gartenabfällen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Bereich der Brunnerstraße, Hochkreuzstraße, des Lärchenwegs, Im Wiesengrund sowie an angrenzenden Waldrändern wurden wiederholt Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, Äste und sonstige Grünabfälle abgelagert.

Die Gemeinde Surberg weist darauf hin, dass die Entsorgung von Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen, in Grünanlagen, an Böschungen oder am Waldrand nicht zulässig ist. Solche Ablagerungen beeinträchtigen nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern können auch erhebliche ökologische und hygienische Probleme verursachen.

Insbesondere bieten Gartenabfälle Ratten und anderen Schädlingen ideale Rückzugs-, Nist- und Nahrungsplätze. Dadurch kann sich die Population dieser Tiere erhöhen und zu gesundheitlichen Risiken sowie Schäden an öffentlichen und privaten Einrichtungen führen.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, Gartenabfälle ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege, wie die Biotonne, die Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück oder die zugelassenen Entsorgungseinrichtungen, zu beseitigen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, die öffentlichen Flächen und Waldränder in der Gemeinde Surberg sauber zu halten und einer weiteren Ausbreitung von Schädlingen vorzubeugen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.

Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Surberg
Die Gemeindeverwaltung