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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 6/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 Mühle in Surtal darf für Wohnzwecke umgenutzt werden Gemeinderat Surberg erteilte der Errichtung mehrerer Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen

Mühle in Surtal darf für Wohnzwecke umgenutzt werden

Gemeinderat Surberg erteilte der Errichtung mehrerer Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen

Surberg – Um die Umnutzung einer Mühle in Surtal zu Wohnzwecken ging es in der Sitzung des Surberger Gemeinderats. Das Wohnhaus (Hofstelle) soll energetisch saniert und modernisiert werden. Laut Bauvoranfrage soll das Dachgeschoss, das jetzt als Speicher genutzt wird, zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut werden. Das mit dem Wohnhaus verbundene Mühlengebäude soll ebenfalls energetisch saniert und modernisiert werden und zu Wohnzwecken als eigenständige, über alle Geschosse reichende Wohneinheit umgenutzt werden. Südseitig soll ein Balkon bzw. Freisitz aus einer Stahlkonstruktion angebaut werden. Der Stall mit angrenzender Remise und der Stadl sollen umgebaut, ertüchtigt und zu Wohnzwecken genutzt werden. Es ist beabsichtigt, im Obergeschoss zwei Wohneinheiten einzubauen. Das Erdgeschoss soll als Abstellraum und Garage genutzt werden.

Laut Bürgermeister Michael Wimmer handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, sondern um ein sonstiges Vorhaben gemäß Baugesetzbuch. Sonstige Vorhaben können seinen Ausführungen zufolge im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung sei durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindeverbindungsstraße „Alt Bundesstraße 204“ und die Abwasserbeseitigung durch den Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal gesichert, so der Bürgermeister. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid für die Baumaßnahme und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Mit zwei Gegenstimmen erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls für den Bauantrag auf Neubau eines 40 Meter hohen Schleuderbetonmastes einschließlich Systemtechnikschrank in Surberg. Der Neubau des Antennenträgers sei zur Versorgung des Gebiets um den Antennenträger mit mobiler Daten- und Sprachübertragung erforderlich, betonte der Bürgermeister. Ein solches Bauvorhaben im Außenbereich sei bauplanungsrechtlich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden, die ausreichende Erschließung gesichert sei und es den aufgeführten privilegierten Zwecken dienen solle. Da das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen diene, sei es gemäß Baugesetzbuch privilegiert, so Wimmer. Sonstige öffentliche Belange stünden dem Vorhaben nicht entgegen. Durch die Lage des Grundstücks an der Staatsstraße 2105 sei die Erschließung gesichert. Eine Abwasserbeseitigung sei nicht erforderlich.

Den Antrag auf Erweiterung einer Gewerbehalle im Gewerbegebiet Au stellte ein Bauwerber. Dafür wurden mehrere Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Au“ beantragt. Eine Befreiung wurde für die Überschreitung der maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 auf 0,95 beantragt.

Bei den Hauptgebäuden und Hallen ist eine seitliche Wandhöhe von maximal 6,5 Meter festgesetzt. Die Wandhöhe der bestehenden Halle beträgt bereits 6,68 Meter. Der Anbau orientiert sich an der bestehenden Halle. Eine erneute Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist deshalb erforderlich.

Laut Bebauungsplan ist eine Einzelgiebelbreite des Satteldachs von maximal 15 Meter zulässig. Die Erweiterung der Halle wird in der Breite der bestehenden Halle fortgesetzt. Diese besitzt eine Breite von 20,24 Meter. Für die Erweiterung wird erneut eine Befreiung beantragt.

Die Dachneigung für Satteldächer für Hallen ist mit 15 bis 18 Grad festgesetzt. Beantragt wird eine Reduzierung der Dachneigung auf zehn Grad. Dies entspricht der Dachneigung der bestehenden Halle, für die bei Neubau eine Befreiung erteilt wurde.

Schließlich wird aufgrund der Betriebsanforderungen die festgesetzte Gebäudegröße von maximal 30 mal 14 Meter überschritten. Für die bestehende Halle wurden bereits Abweichungen zugelassen. Jetzt wird eine weitere Ausnahme für eine Erweiterung der bestehenden Halle von 15,61 mal 20,24 beantragt.

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, die Abweichungen zu genehmigen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Keine Einwände hatte das Gremium auch gegen den Bauantrag zum Bau eines Altenteilerwohnhauses in Holneich. Nachdem das Austragshaus dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen solle, öffentliche Belange nicht entgegenstünden und die Erschließung gesichert sei, könne das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich genehmigt werden, stellte der Bürgermeister fest. Zudem sei dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bereits durch Vorbescheid bestätigt worden.

In Surberg soll ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage ersetzt werden. Die Gemeinderäte waren ebenfalls damit einverstanden. Es handelte sich wieder um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich, das im Einzelfall zulässig ist, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Verwaltung würden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, meinte der Bürgermeister. Die Erschließung sei durch ein eingetragenes Wegerecht zur Knappenfeldstraße und die Entwässerung über den Anschluss an den Schmutzwasserkanal der Gemeinde Siegsdorf gesichert. Bjr