Surberg – Ohne Gegenstimme beschloss der Gemeinderat Surberg den Beitritt zum Archivverbund Landkreis Traunstein und stimmte der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Chiemgau GmbH und der Gemeinde Surberg zu. Bürgermeister Michael Wimmer wurde ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Vertragsentwurf zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.
Laut Bürgermeister Wimmer gehört es zum Aufgabenkatalog jeder kommunalen Körperschaft, für ihren Geschäftsgang zu sorgen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen. Städte, Märkte und Gemeinden sind dabei verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen. Die digitale Langzeitarchivierung stellt die Verantwortlichen vor zusätzliche Herausforderungen.
Die Bestellung einer eigenen professionellen Archivkraft für nur wenige Wochenstunden sei unwirtschaftlich und kaum zu erreichen, so der Bürgermeister. In Form einer interkommunalen Projektierung zwischen der Chiemgau GmbH und interessierten Kommunen solle künftig eine gemeinsame Archivfachkraft die Kommunen bei der Erfüllung ihrer archivbezogenen Pflichtaufgaben unterstützen und beraten.
Bisher hätten 23 Kommunen aus dem Landkreis ihr grundsätzliches Interesse am Aufbau eines Archivverbunds bekundet, so Wimmer. Grundlage der Zusammenarbeit sei eine vertragliche Vereinbarung über den Einsatz einer Fachkraft Archivierung zwischen der Chiemgau GmbH und den Kommunen. Ein Viertel der anfallenden Kosten solle als Grundpauschale von allen beteiligten Kommunen erhoben werden. Die restliche Vergütung erfolge nach den tatsächlich bei jeweiligen Auftraggeber geleisteten Stunden.
Die Chiemgau GmbH habe die Möglichkeit einer Förderung durch die Regierung von Oberbayern im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammen# geprüft. Eine Anschubfinanzierung sei in Aussicht gestellt worden, so der Bürgermeister.
Ferner stimmte der Gemeinderat dem Erlass der „Satzung zur Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Surberg (Mittagsbetreuungssatzung)“ und der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Surberg (Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung)“ einstimmig zu.
Bürgermeister Wimmer führte dazu aus, die Gemeinde Surberg betreibe ein Mittagsbetreuung für die Grundschule Surberg als öffentliche Einrichtung. Nachdem bisher noch keine entsprechende Benutzungs- und Gebührensatzung vorlägen, habe die Verwaltung beides als Entwurf erarbeitet, die die Benutzung der Mittagsbetreuung bzw. die Erhebung von Benutzungsgebühren festlegten. Bjr