Der Gemeinderat hat beschlossen, jedem Musikschüler ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aus dem Gemeindegebiet Surberg auf Antrag für den nachgewiesenen, ganzjährigen und regelmäßigen Besuch einer Musikschule oder von privatem Musikunterricht durch einen anerkannten Musiklehrer, bei Vorlage der angefallenen Zahlungen einen Zuschuss von max. 50 % der angefallenen Gebühren und Gastschulbeiträge, jedoch höchstens 170,00 EURO zu gewähren. Der Zuschuss ist auf einen Unterricht begrenzt und wird für das Schuljahr 2023/24 ausbezahlt.
Entsprechende Antragsformblätter sind in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage www.gemeinde-surberg.de erhältlich.