Surberg – In seiner jüngsten Sitzung billigte der Surberger Gemeinderat einstimmig den von der Planungsgruppe Strasser & Partner GmbH in Traunstein erstellten Vorentwurf für den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemäß Baugesetzbuch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. In der Diskussion wurde deutlich, dass dem Gemeinderat besonders die Beteiligung der Gemeindebürger ein Anliegen ist.
Bürgermeister Michael Wimmer erklärte dazu, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung im Januar 2022 den Beschluss zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet gefasst. Der Aufstellungsbeschluss sei noch im Januar 2022 amtlich bekannt gemacht worden. Dem Gemeinderat lag jetzt der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem, Landschaftsplan und der Begründung vor.
Lisa-Maria Heigenhauser von der Planungsgruppe Strasser und Partner stellte dem Gemeinderat den Vorentwurf in groben Zügen vor. Sie sprach von einem ersten großen Schritt zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Er beinhaltet die vorbereitende Bauleitplanung für die Gemeindeentwicklung der nächsten 15 Jahre. Der Vorentwurf sei das Herzstück des neuen Flächennutzungsplans, so Heigenhauser. Mit dem Wohnbaubedarf (5,3 Hektar) und der gewerblichen Entwicklung (2,5 Hektar) stellte sie die größten Veränderungen vor. In Thannreit wurde die bisher vorgesehene Wohnbebauung herausgenommen, weil sich dort früher ein Mülldeponie befand. Vorgeschlagen wurde dagegen die Errichtung eines Solarparks, der zugleich einen Beitrag der Gemeinde Surberg zum Klimaschutz darstellt.
Der Bürgermeister betonte, man sei jetzt bei der frühzeitigen Beteiligung. Ab dem 19. August erfolge die öffentliche Auslegung im Rathaus. Bereits am 16. August werde der Entwurf im Gemeindeblatt veröffentlicht. Robert Hintereder (CSU-Kommunale Wählervereinigung) wollte wissen, wie die Gemeindebürger gewünschte Änderungen publik machen könnten, mündlich oder schriftlich? Andreas Jurina von der Planungsgruppe Strasser und Partner sagte, es sei das gleiche Verfahren wie beim Bebauungsplan. Nach der frühzeitigen Beteiligung und dem Gemeinderatsbeschluss mit etwaigen Änderungen erfolge nochmals eine Auslegung, ergänzte Bürgermeister Wimmer. Dies sollte möglichst bei den Bürgern ankommen, meinte Hintereder. Die Gemeinde versuche alles, dies publik zu machen, versprach Wimmer. Der Bürgermeister beruhigte den Fragesteller mit der Feststellung, der Flächennutzungsplan werde immer wieder ein Thema im Gemeinderat sein, sodass Änderungen immer wieder zur Beteiligung ausgelegt würden.
Ferner befasste sich der Gemeinderat mit einigen Bauanträgen. Zunächst ging es um die Baugenehmigung zur Erweiterung um eine zweite Wohneinheit und den Anbau eines Windfang im Ortsteil Oed. Das Grundstück liegt gemäß der Ausführungen des Bürgermeisters innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung „Oed“. Das Vorhaben ist demnach genehmigungsfähig, weil die Erschließung durch die Lage des Grundstücks und den Anschluss an den gemeindlichen Kanal gesichert ist. Die für die Baumaßnahme notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Gemeinderäte erteilten daraufhin ohne Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen.
Keine Einwände hatte das Gremium gegen den Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle an die bestehende Bergehalle im Ortsteil Geiersnest. „Es handelt sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch“, sagte Wimmer. Die Bergehalle diene dem bestehenden Betrieb und nehme nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Öffentliche Belange stünden nicht entgegen. Die Erschließung sei gesichert, so der Bürgermeister. Dies sahen auch die Gemeinderäte so und erteilten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen ohne Martin Zillner, der als Betroffener von der Abstimmung ausgeschlossen war.
Schließlich ging es noch um die Genehmigung von Umbauarbeiten an einem landwirtschaftlichen Gebäude zum Einbau einer zweiten Wohneinheit sowie zum Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken und zur Errichtung von Stellplätzen im Ortsteil Schönau. Auch dieses Bauvorhaben ist genehmigungsfähig, weil die Erschließung gesichert ist. Für die zweite Wohneinheit sind jedoch zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Hintereder wollte wissen, ob drei Wohneinheiten überhaupt zulässig seien. Bei ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude seien bis zu sieben Wohnungen zulässig, entgegnete der Bürgermeister. Der einstimmigen Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens stand daher nichts entgegen.