Für den Ortsteil Surberg wird ein neuer Bebauungsplan erstellt, um Nachverdichtungen zu ermöglichen. Eine einheitliche Höhenangabe der Häuser wurde im Entwurf nicht festgelegt. Vielmehr gibt es für jedes Gebäude eine separate Maximalhöhe, je nach Lage. Ab 1. Juli liegt der Entwurf im Rathaus aus. (Foto: Bauer)
Surberg – Der neue Bebauungsplan für den Ortsteil Surberg ist einen Schritt weiter. Der Gemeinderat beschloss die Neuaufstellung und billigte einen Vorentwurf, der nun öffentlich ausgelegt werden soll. Der derzeit gültige Plan ist 33 Jahre alt. Um eine Nachverdichtung zu ermöglichen, vor allem die Aufstockung von Häusern, war bereits vor über zwei Jahren beschlossen worden, einen neuen Plan erstellen zu lassen.
Dieser lag dem Gremium nun als Entwurf vor. „Und damit gehen wir jetzt mal ins Rennen und schauen, was die Bevölkerung sagt“, so Bürgermeister Michael Wimmer (CSU). Der neue Plan sieht vereinzelt neue Bauplätze vor, soll aber vor allem ermöglichen, dass Hausbesitzer rund um die Kirche auf dem Surberg ihre Gebäude erweitern können. Das sei der Wunsch etliche Bewohner gewesen, so Wimmer. Deshalb sei nun eine Aufstockung möglich, ebenso Gauben und Quergiebel. Zulässig sind Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Weil das Gelände in Surberg sehr unterschiedlich ist und es etliche Hanglagen gibt, wurde keine allgemeine Maximalhöhe festgelegt, sondern für jedes einzelne Gebäude ein Höchstmaß ermittelt und im Plan festgeschrieben. Die Wohneinheiten je Gebäude wurden nicht begrenzt. Das regle sich durch die Baugrenzen und die Stellplatz-Satzung, so Wimmer zur Erläuterung. Garagen und nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Maximal 40 Prozent der Grundstücksfläche darf überbaut werden.
Elke Scheil (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich, warum nur rechteckige Häuser zugelassen werden sollen, nicht auch quadratische? Dazu meinte Wimmer, Neubauten sollten sich in die bisherige Bebauung einfügen. Wolfgang Selbertinger (Grüne) begrüßte die Möglichkeit der Nachverdichtung. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass der Charakter, die „innerörtliche Begrünung“ und die hohe Lebensqualität in Surberg erhalten blieben. Einen Monat lang – von 1. Juli bis 31. Juli -- wird dieser Bebauungsplan-Entwurf im Rathaus öffentlich ausgelegt, um frühzeitig die Bürger und Behörden zu beteiligen.
Zugestimmt hat das Gremium zwei Bauanträgen in Selberting und Holneich: Ein Austragshaus in Selberting soll zum allgemeinen Wohnhaus werden. Dafür beantragte der Besitzer eine Nutzungsänderung. 1979 war die Baugenehmigung erteilt worden unter der Bedingung, dass es als landwirtschaftliches Austragshaus für den Hof genutzt wird. Auch für ein Wohnhaus in Holneich soll sich die Nutzung ändern: Aus einem Wohnhaus mit Pensionszimmern soll ein Mehrfamilienhaus werden mit zwei getrennten Wohnungen im Erdgeschoß und Obergeschoß. ka