Surberg - Wasserknappheit ist in der Gemeinde Surberg bislang kein Thema. Das und fünf Bauvorhaben in Hufschlag, Haunerting, Ried und Lauter, die jeweils einstimmig befürwortet wurden, beschäftigte den Surberger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Es war die letzte Sitzung des Gremiums vor der Sommerpause.
Es ist heiß. Es ist trocken. Und das führt selbst im Süden Deutschlands - der als wasserreich gilt - zu ersten Einschränkungen oder gar Verboten. In München beispielsweise. Als »unerschöpflich« hatten die Münchner Stadtwerke noch im vergangenen Jahr das Wasservorkommen genannt. München bezieht sein Trinkwasser fast komplett aus dem Mangfall- und Loisachtal. Nun hat die Stadt erstmals die Nutzung eingeschränkt.
Wie steht es um die Trinkwasserversorgung in Surberg, war eine Nachfrage von Robert Hintereder (CSU - Kommunale Wählervereinigung Surberg) bei der jüngsten Gemeinderatssitzung? »Alles im grünen Bereich«, versicherte Bürgermeister Michael Wimmer und berichtete von einem Treffen jüngst mit Verantwortlichen der Surgruppe. Der Zweckverband ist für die Wasserversorgung in einem Gebiet aus elf Gemeinden zuständig - teilweise nur für einige Ortsteile davon. Surberg liegt fast ausschließlich im Versorgungsgebiet der Surgruppe. »Es gibt noch keine Wasserknappheit bei uns«, versicherte Wimmer. Man werde aber ein Auge darauf haben.
Elke Scheil (Bündnis 90/ Die Grünen) hakte nach, wie die Gemeinde im Falle eines Engpasses vorgehen würde. Ob es denn eine Liste gebe, wo zuerst Wasser gespart werden müsste. Gemeinde-Geschäftsleiterin Gabi Schifflechner erklärte, in so einem Fall gebe es Empfehlungen vom Wasserversorger, an die sich die Kommune halten würde.
Zu den Bauanträgen, die alle einstimmig befürwortet wurden: Am Kircherl (Hufschlag) in vorderster Reihe zum Ettendorfer Kircherl ist ein altes »Panoramahaus« abgerissen worden. An dieser Stelle möchte eine Familie ein neues Einfamilienhaus mit Quergiebel und Balkonen, Garage mit Geräteschuppen errichten. Das bedarf einiger Befreiungen vom Bebauungsplan aus dem Jahr 1978.
Dieser sieht beispielsweise nur eine Kniestockhöhe von maximal 1,30 Meter vor. Geplant ist aber ein Neubau mit zwei Vollgeschossen und einer seitlichen Raumhöhe im Obergeschoss von 2,50 Metern. Das höre sich nach viel an, füge sich aber gut in die Umgebung ein und sei zeitgemäß: »An Höhe gewinnen und weniger Fläche verbrauchen«, so Wimmer. Die Garage ist mit einem begrünten Flachdach geplant. Auch das eigentlich nicht zulässig, in der Nachbarschaft aber bereits erlaubt worden. Das Gremium stimmt dem Vorhaben und den beantragten Befreiungen zu.
In Haunerting will ein Landwirt an der Westseite seines Hofs den Stall erweitern um einen Rinderlaufstall mit 24 Liegeboxen und einen Auslauf. Dem steht nix entgegen. Auch nicht einem geplanten »Ersatzbau« für ein bestehendes Bauernhaus in Ried. Das alte soll abgebrochen, erneuert und um 75 Zentimeter verlängert werden. Außerdem ist darin eine zweite Wohneinheit geplant. Es gebe nicht viel Eingriff in die Natur und das Ortsbild werde bewahrt, erläuterte dazu Bürgermeister Wimmer.
Und auch bei Lauter möchte ein Landwirt ein neues Wohnhaus bauen. 2014 hat er bereits seinen Milchvieh-Laufstall aus dem Ort ausgesiedelt und im »Wüstenreiter Feld« (von Hufschlag kommend vor Lauter links) errichtet. Schon damals sei im Gesamtkonzept ein Wohnhaus beim Stall eingeplant worden, so Wimmer. Detailpläne wurden nun vorgestellt und befürwortet. Die Kunst werde sein, so Wolfgang Selbertinger (Bündnis 90/Die Grünen), Haus und Stallungen wie ein Ensemble wirken zu lassen, da der Abstand von 30 Metern schon groß sei. Bei der Freiflächengestaltung müsse sich der Landwirt anstrengen. Bürgermeister Wimmer sagte, das sei schon wegen der Lage als eine Hof-stelle erkennbar und eine Eingrünung werde sicher schon des Windes wegen erfolgen. Angela Scherrmann (CSU - Kommunale Wählervereinigung) interessierte, ob zum Neubau auch noch Anspruch auf ein Austragshaus im Außenbereich bestehe. Das bejahte Wimmer.
Gebaut wird außerdem im Fritzenanger in Hallabruck auf dem letzten freien Grundstück. Dort möchte ein Bauwerber ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Und beantragte vier Befreiungen vom Bebauungsplan: Die Grundfläche von 120 Quadratmeter wird minimal überschritten, die Traufseite ist 35,7 Prozent statt 40 Prozent länger als die Giebel-seite, die Garage ist mit Pultdach und einer 2-Grad- Neigung geplant statt als Satteldach und zwei der insgesamt vier Stellplätze sind auf dem Grundstück aber nicht innerhalb der festgesetzten Flächen vorgesehen. Auch hierfür erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.