Titel Logo
Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 7/2024
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Surberg – Um auch kleinere Weiler und Ortsteile ohne Busanbindung mit einem Mobilitätsangebot zu versorgen, bietet der Landkreis Traunstein als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot die Einführung eines flexiblen Rufbussystems an. Vergleichbar mit „Rupi“, der rund um den Waginger See fährt und rund 430 Haltestellen in sechs Gemeinden bedient, könnte im Verbund der Gemeinden Bergen, Siegsdorf, Surberg und Vachendorf ein vergleichbarer Bedarfsverkehr eingeführt werden, berichtete Sebastian Schallinger vom Sachgebiet Mobilität im Landratsamt Traunstein dem Surberger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über den geplanten „Flexiblen Bedarfsverkehr Südost“.

Aufgabenträger sei der Landkreis, die Kosten dafür würden anteilig auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden, so Schallinger. Die Einführung des Rufbussystems werde durch den Freistaat Bayern und ein landkreiseigenes Förderprogramm bezuschusst.

Laut Schallinger ist das Rufbussystem eine sinnvolle Ergänzung als Zuführung zum ÖPNV für Menschen, die nicht mobil sind oder nicht mehr sein möchten. Der Landkreis möchte die Gemeinden unterstützen und ein größeres Projekt gestalten. Der aktuellen Planungsrahmen des Landkreises umfasst als „Bediengebiet die vorgenannten Gemeinden. Die vorgeplanten Haltestellen, wo Verkehr zu erwarten ist, können nach den Worten Schallingers flexibel aufgenommen werden. Bei Bedarf kann das Buchungssystem flexibel reagieren. Grundsätzlich ist der Einsatz des Rufbusses auf das Bediengebiet beschränkt. Stand jetzt wird es jedoch eine Haltestelle im Stadtgebiet von Traunstein geben, um die Zuführung zum ÖPNV auch dort zu gewährleisten.

Geplant sind günstige Fahrtkosten, damit sie für die Bürger attraktiv sind. „Kernelement ist nicht die Einnahmeseite“, betonte er. Betriebszeiten sind von Montag bis Sonntag von 6 bis 21 Uhr. Durch die Planung mit zwei Fahrzeugen, Kleinbusse mit einer Rampe zur Rollstuhlbeförderung, ist man gut gerüstet. Auf die Gemeinde Surberg kommen schätzungsweise Kisten von anfangs etwa 81 000 Euro im Jahr zu, die sich wegen der degressiven Förderung des Freistaates während der Laufzeit von sechs Jahren auf rund 96 000 Euro erhöhen. Die Aufteilung der Kosten auf die teilnehmenden Gemeinden erfolgt nach deren Einwohneranteil. Bei deren Zustimmung schreibt das Landratsamt die Leistung aus. Die Durchführung hat der Unternehmer und ist eigenverantwortlich dafür, dass das Rufbussystem zuverlässig funktioniert. Sobald alle vier Gemeinden ihre Zustimmung erteilt haben, wird der Landkreis die nächsten Schritte einleiten. Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung darüber beraten und einen Beschluss fassen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Gemeinderat den Antrag auf Vorbescheid einstimmig ab, mit dem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens „Wohnraumerweiterung“ durch den Anbau eines Wintergartens und eines erdgeschossigen Arbeitszimmers in Hufschlag geprüft werden sollte.

Bürgermeister Michael Wimmer führte dazu aus, das Grundstück liege im Geltungsbereich das Bebauungsplans „Hufschlag Süd-Ost“. Das Bauvorhaben entspreche hinsichtlich der Grundfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans, weswegen gemäß Baugesetzbuch eine Befreiung notwendig sei.

Der Bebauungsplan „Hufschlag Süd-Ost“ setzt eine maximal zulässige Grundstücksfläche je Einzelhaus von 130 Quadratmeter fest. Mit dem Bauvorhaben wird die Befreiung für eine Grundfläche von insgesamt 165,35 Quadratmeter beantragt. Die zulässige Grundfläche wird also um 35,35 Quadratmeter überschritten, wodurch nach Ansicht der Gemeinde die Grundzüge der Planung in diesem Gebiet berührt werden.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. „Die Erteilung der Befreiung ist hierfür städtebaulich nicht vertretbar“, betonte der Bürgermeister. Als städtebaulich vertretbar würden vergleichbare Vorhaben mit einer Überschreitung bis zu maximal zehn Prozent der festgesetzten Grundfläche behandelt.

Dritte Bürgermeisterin Katharina Schallinger (CSU-Kommunale Wählervereinigung) sagte, die vergangenen Mal habe der Gemeinderat ähnlichen Vorhaben nicht zugestimmt. Eine Zustimmung wäre daher nicht gerecht und würde einen Präzedenzfall schaffen. Zweiter Bürgermeister Jakob Steiner (Freie Wähler) meinte, man brauche Rechtssicherheit, was in einem Wohngebiet zulässig sei. Klaus Weber (Bürgerliste) stellte fest, jeder Bauwerber wisse, auf was er sich eingelassen habe und müsse die nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigen. Georg Schmid (Bürgerliste) sprach sich für den Verbleib des Charakters der Siedlung aus. Bei einer Ausnahme sei dies nicht der Fall, befürchtete er.

Keine Einwende hatte das Gremium beim Bauantrag zur Erstellung eines acht mal vier Meter großen, in der Erde versenkten Pools im Garten eines Grundstücks in Surberg. Da es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich handelt, bedarf die Errichtung des Schwimmbeckens jedoch einer Baugenehmigung. Der Gemeinderat erteilte ohne Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen.

Ferner gab Bürgermeister Wimmer bekannt, dass die Schulleiterin der Surberger Grundschule, Sabine Ramming, nach erfolgreicher Bewerbung kurzfristig an die Grund- und Mittelschule Chieming versetzt worden sei. In Surberg übernehme Maria Hipf, Schulleiterin der Grundschule Otting-Wonneberg die kommissarische Schulleitung für das Schuljahr 2024/2025. Den Auftrag zur Planung der Elektroarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Surberg habe der Gemeinderat an das Planungsbüro Silberbauer in Traunstein zum Angebotspreis von rund 53 500 Euro vergeben. Den Auftrag zur Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Surberg erhielt die SIB Ingenieure aus Traunreut zum Angebotspreis von 180 000 Euro. Bjr