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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 8/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 01.08.2023Alle Bauanträge wurden befürwortetGemeinderat Surberg mit Wohnungseinbau sowie Errichtung von Doppelgarage und Carport einverstanden

Alle Bauanträge wurden befürwortet

Gemeinderat Surberg mit Wohnungseinbau sowie Errichtung von Doppelgarage und Carport einverstanden

Surberg – Mit drei Bauanträgen befasste sich der Gemeinderat Surberg in seiner Sitzung. Dabei ging es zunächst um den Einbau einer Wohnung in ein Nebengebäude in Andrichstadt. Das Bauvorhaben liegt laut Bürgermeister Michael Wimmer im Außenbereich und handelt sich demnach gemäß Baugesetzbuch als „sonstiges Vorhaben“. Dieses könne im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt würden und die Erschließung gesichert sei, führte Wimmer aus.

Öffentliche Belange würden aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt, so der Bürgermeister. Die Erschließung sei durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindeverbindungsstraße Surberg-Neukirchen und die Abwasserbeseitigung durch die bestehende 3-Kammer-Grube gesichert. Der Gemeinderat erteilte daraufhin einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Bei einem weiteren Bauantrag wurde die Errichtung einer Doppelgarage mit Abstellraum und Freisitz in Oed beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Oed/Bergstraße. Das Vorhaben sei zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei, erklärte der Bürgermeister. Aus Sicht der Verwaltung würden die Voraussetzungen gemäß Baugesetzbuch erfüllt und die Festsetzungen der Innenbereichssatzung eingehalten. Die Erschließung sei durch die Lage des Grundstücks an der Ortsstraße Bergstraße gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolge über den gemeindlichen Schmutzwasserkanal. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher einstimmig erteilt.

Schließlich stand noch der Neubau eines Carports an der bestehenden Garage in Hallabruck auf der Tagesordnung. Auch dieses Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Vorhaben erfülle diese Voraussetzungen, erklärte Wimmer. Für die Grenzbebauung sei eine Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn notwendig. Die unterzeichnete Erklärung liege vor. Die Erschließung sei durch die Lage an der Hochkreuzstraße gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolge über den bestehenden Sickerschacht. Das gemeindliche Einvernehmen könne erteilt werden, so der Bürgermeister. Dem folgten die Gemeinderäte einstimmig. Bjr