Eine Privilegierung ist nicht gegeben
Gemeinderat Surberg lehnte den Bau von fünf Ferienchalets einstimmig ab
Surberg – Als nicht genehmigungsfähig erachtete der Gemeinderat Surberg die Errichtung von fünf Ferienchalets, Carports und eines Funktionsgebäudes im Ortsteil Hub. Eine diesbezügliche Bauvoranfrage lehnten die Gemeinderäte einstimmig ab und versagten das gemeindliche Einvernehmen. Damit folgten sie der Empfehlung des Bauausschusses.
Gemäß der Ausführungen von Bürgermeister Michael Wimmer ist der Bau von fünf Chalets in den Größe neun mal zehn Meter in ländlicher Holzoptik geplant, eingebettet im Gelände mit Blick auf einen Naturbadeteich. In Ergänzung dazu sollen ein Funktionsgebäude für Heizung und weitere dienende Räume, Carports und gegebenenfalls ein kleiner Wellnessbereich entstehen.
Da es sich um ein nicht privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handele, sei es auch anderweitig auf der Grundlage des Baugesetzbuchs nicht zu genehmigen, so Wimmer. Da das Bauvorhaben weder der Land- und Forstwirtschaft diene und größer als die Hofstelle sei, komme eine Privilegierung nicht in Frage, stellte er fest. Zudem habe die Gemeinde zu wenig Informationen über das Konzept erhalten. Ein Betriebskonzept sei unbedingt notwendig, betonte auch Geschäftsführerin Gabriele Schifflechner.
Dr. Andrea Grote (Bündnis 90/Die Grünen) fand die Idee gut, wollte aber wissen, ob es eine Notfalllösung gebe, für den Fall, dass das Projekt zu wenig genutzt werde. Der Bürgermeister erklärte dazu, vom Landratsamt könne eine Rückbauverpflichtung ausgesprochen werden. Das Gemeindeoberhaupt erteilte dem Bauherrn den Rat, ein Gesamtbetriebskonzept für die Hofstelle erstellen zu lassen.
Nach ausführlicher Diskussion lehnte das Gremium auch den Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit acht Wohnungen und einer Tiefgarage in Hallabruck ohne Gegenstimme ab. Wie den Ausführungen des Bürgermeisters zu entnehmen war, liegt das betroffene Grundstück im unbeplanten Innenbereich, weshalb das Bauvorhaben gemäß Baugesetzbuch zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das betreffende Grundstück ist ein Hanggrundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Der Altbestand soll im Zuge der Neubaumaßnahme abgebrochen werden. Die Bebauung in der näheren Umgebung ist gemischt, jedoch von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Nach einer Ortsbesichtigung war der Bauausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das geplante Mehrfamilienhaus nicht in die nähere Umgebung einfügt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.
Grundsätzlich sei zu begrüßen, wenn bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde, meinte Elke Scheil (Bündnis 90/Die Grünen). Das Gebäude sei aber zu hoch, weshalb der Bauplan überarbeitet und nochmals eingereicht werden sollte. Dem pflichtete auch Dr. Grote bei. Dritte Bürgermeisterin Katharina Schallinger (CSU-Kommunale Wählervereinigung) sprach sich grundsätzlich für eine Nachverdichtung aus. Sie monierte jedoch, dass die Tiefgarage in Wirklichkeit keine sei, sondern zur Gebäudehöhe dazu zähle. Einen massiven Eingriff sah auch Robert Hintereder (CSU-Kommunale Wählervereinigung) und sprach sich für ein gutes Miteinander mit den Nachbarn aus. Klaus Weber (Bürgerliste) fand das Haus soweit in Ordnung, den Bauplatz dagegen nicht. Ebenso sah er in der Sackgasse Parkplatzprobleme, wenn Besuch kommt. Zweiter Bürgermeister Jakob Steiner (Freie Wähler) stellte fest, der Baukörper füge sich nicht in das bestehende Wohngebiet ein. Wie zuvor Bürgermeister Wimmer, regte auch Steiner an, im Rahmen einer Bauberatung mit dem Landratsamt und der Gemeinde Optionen für eine verträgliche und einvernehmliche Bebauung mit dem Bauherrn zu besprechen.
Keine Einwände hatten die Gemeinderäte gegen den Einbau einer Physiotherapiepraxis im Ersatzbau eines ehemaligen Bauernhauses in Knappenfeld und erteilte dem Tekturplan das gemeindliche Einvernehmen. Bei der Ausführung des Bauvorhabens wurde von der bereits erteilten Baugenehmigung, insbesondere hinsichtlich der Wohnfläche und Gebäudegestaltung abgewichen, weswegen die Tektur erforderlich wurde.
Das gemeindliche Einvernehmen erhielten auch der Umbau und die Sanierung eines Bauernhauses in Verbindung mit dem Denkmalschutz und der Nutzungsänderung des Wirtschaftsteils zu einem Wohnhaus und Anbau eines Wirtschaftsteils im Ortsteil Leiten.
"Das denkmalgeschützte Anwesen soll durch die geplanten Maßnahmen so weit wie möglich erhalten bleiben und durch schonende Eingriffe auf die heutigen Bedürfnisse der Wohnnutzung angepasst werden", sagte der Bürgermeister, der sich darüber freute, dass der Eigentümer das Projekt mit so viel Herzblut anpackt. Auf der Nordseite ist demnach ein Anbau geplant. Laut Bauforschung geht aus alten Katasterauszügen hervor, dass sich an gleicher Stelle früher bereits ein Stadel mit Stallungen befand. Im Neubau sollen nun eine Garage, Heizung und Technik sowie Lagerräume und eine mögliche landwirtschaftliche Nutzung untergebracht werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben, das genehmigungsfähig ist, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
In Bezug auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange sei die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde ausschlaggebend, die noch nicht vorliege, sagte der Bürgermeister. Erschlossen sei das Grundstück durch die Gemeindeverbindungsstraße Buchen-Leiten. Die Abwasserbeseitigung sei derzeit nicht gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde deshalb unter dem Vorbehalt erteilt, dass Unterlagen bezüglich der Abwasserbeseitigung nachgereicht werden. Bjr