Neue Hebesatzsatzung erlassen
Hebesätze der Realsteuern bleiben auch 2025 gleich
Surberg – Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B verlieren zum 1. Januar 2025 automatisch ihre Geltung, weshalb der Bayerische Gemeindetag den Gemeinde empfohlen hat, die Hebesätze durch eine neue Hebesatzsatzung bekannt zu machen. Der Gemeinderat Surberg beschloss deshalb in seiner jüngsten Sitzung, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) mit Wirkung vom 1. Januar 2025 zu erlassen. Die festgesetzten Hebesätze gelten ab dem Kalenderjahr 2025 auf für die folgenden Jahre, bis eine Änderung durch die Gemeinde beschlossen wird. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 350 v.H., der Grundsteuer B 370 v.H. und der Gewerbesteuer 350 v.H.
Elke Scheil (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, bei den meisten Gemeinden im Landkreis seien die Hebesätze für die Grundsteuer A und B gleich. Sie regte deshalb an, in der neuen Satzung die Hebesätze anzugleichen. Thomas Koppelstätter (Freie Wähler) war dagegen für eine Senkung der Hebesätze, um die Bürger zu entlasten. Dritte Bürgermeisterin Katharina Schallinger (CSU-Kommunale Wählervereinigung) und Georg Schmid (Bürgerliste) hingegen wollten, dass die Hebesätze beibehalten werden. Bürgermeister Michael Wimmer gab zu bedenken, dass das Landratsamt als Aufsichtsbehörde die Gemeinde im Fall einer Kreditaufnahme auffordern könne, die Hebesätze wieder zu erhöhen. Bei zwei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 beizubehalten. Bjr