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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 9/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben ihre Stellungnahmen ab

Surberg – Im Januar 2022 beschloss der Gemeinderat Surberg die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Surberg. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss erfolgte im Juli dieses Jahres. Im August wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit um ihre Stellungnahme gebeten. In der jüngsten Sitzung befassten sich die Gemeinderäte mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, falls notwendig, durch Beschluss im Flächennutzungsplan berücksichtigt, eingefügt oder ergänzt.

Noch einmal befasste sich das Gremium mit dem Neubau einer Wiederkehr als Ersatzbau mit der Schaffung von drei Wohneinheiten in Lehen. Nach den Worten von Bürgermeister Michael Wimmer handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich, dass gemäß Baugesetzbuch zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Die baurechtliche Zulässigkeit wurde bereits in einem Vorbescheidsverfahren positiv geprüft. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen sechs Stellplätze wurde nachgewiesen, so dass der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilte.

Ein Antragsteller will auf seinem Grundstück ein Schwimmbecken bauen und stellte den notwendigen Bauantrag, weil es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Nachdem auch hier öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, hatten die Gemeinderäte keine Einwände und erteilten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

In Thunstetten soll ein Stallgebäude durch die Vergrößerung der eingestreuten Laufstallfläche, den Bau eines weiteren Fütterungsbereichs, die Vergrößerung der Heubodenfläche über der neu entstehenden Stallfläche zur Lagerung von Heuballen oder Einstreumaterial und die Errichtung eines Laufhofs anschließend an den Stall erweitert werden. Der Bürgermeister teilte dazu mit, das Vorhaben im Außenbereich sei zulässig, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb diene und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehme, öffentliche Belange nicht entgegen stünden und die Erschließung gesichert sei. Das gemeindliche Einvernehmen wurden einstimmig erteilt mit dem Hinweis, dass im weiteren Verfahren seitens des Landratsamts noch die Abstandsflächen und die Einhaltung des Brandschutzes zu prüfen seien.

Weiterhin lag dem Gemeinderat der Bauantrag für die Erweiterung der Wohnfläche durch Nutzungsänderung zu einer zweiten Wohneinheit in Lappen vor. Die Nutzungsänderung erfasst das bisher nicht ausgebaute Dachgeschoss des landwirtschaftlichen Wohngebäudes. Im Erdgeschoss befindet sich dann die erste Wohneinheit, die zweite Wohneinheit erstreckt sich auf das Ober- und Dachgeschoss. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Ebenso wurden die nach der Stellplatzsatzung notwendigen vier Stellplätze nachgewiesen. Da aus Sicht der Gemeinde öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Bjr