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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Winterdienst geht uns alle an!

Mit Blick auf die bevorstehende Wintersaison werden alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet gebeten, ihren Grenzbewuchs bezüglich der Ausladung bzw. der Abstandsmaße zu überprüfen.

Bedenken Sie bitte, dass durch Schneefall, insbesondere Nassschnee, Äste und Zweige z.T. ganz erhebliche nach unten gedrückt werden, so dass von größeren Fahrzeugen die ganze Fahrbahnbreite (Fahrspur) oft nicht mehr genutzt werden kann. Bei Durchgangsstraßen mit Gegenverkehr sowie bei einspurigen Fahrbahnen kommt es dadurch immer wieder zu Beschädigungen an Fahrzeugen.

Auch Fahrzeuge des Winterdienstes, der Müllabfuhr und die Schulbusse haben dann bei oft schon schwierigen Fahrbahn- und Sichtverhältnissen noch zusätzlich Probleme, die vermeidbar wären. Weiter wird darauf hingewiesen, dass leider jedes Jahr Schneestangen in erheblicher Anzahl abgebrochen oder entfernt werden. Dies tritt besonders an mehr oder weniger stark von Schülern frequentierten Abschnitten auf.

Hierbei werden besonders die Eltern um entsprechende Aufklärung innerhalb des Elternhauses gebeten, da diese Schneestangen vor allem bei Nacht und starkem Schneefall wichtige Orientierungspunkte für jeden Fahrzeuglenker sind.

Bei allen, die diese oder ähnliche Probleme erkannt und von sich aus Abhilfe geschaffen haben, möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Ihr Bauhofteam
Hinweis vom Bayerischen Staatsministerium:

Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe des Gewächses:

Ist es bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 Zentimeter von der Grenze. Ist es höher als 2 Meter, so muss es auch mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt gehalten werden. Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze. Er wird gemessen bei Bäumen von der Mitte des Stammes, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes.

Schnee aus Privatgrundstücken darf nicht auf öffentlichen Straßen abgelagert werden!