Mit Blick auf die bevorstehende Wintersaison werden alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet gebeten, ihren Grenzbewuchs bezüglich der Ausladung bzw. der Abstandsmaße zu überprüfen.
Bedenken Sie bitte, dass durch Schneefall, insbesondere Nassschnee, Äste und Zweige z.T. ganz erheblich nach unten gedrückt werden, so dass von größeren Fahrzeugen die ganze Fahrbahnbreite (Fahrspur) oft nicht mehr genutzt werden kann. Bei Durchgangsstraßen mit Gegenverkehr sowie bei einspurigen Fahrbahnen kommt es dadurch immer wieder zu Beschädigungen an den Winterdienstfahrzeugen. Auch Fahrzeuge der Müllabfuhr und Schulbusse haben dann bei oft schon schwierigen Fahrbahn- und Sichtverhältnissen noch zusätzliche vermeidbare Probleme. Weiter wird darauf hingewiesen, dass leider jedes Jahr Schneestangen in erheblicher Anzahl abgebrochen oder entfernt werden. Dies tritt besonders an mehr oder weniger stark von Schülern frequentierten Abschnitten an. Hierbei werden besonders die Eltern um entsprechende Aufklärung innerhalb des Elternhauses gebeten, da diese Schneestangen vor allem bei Nacht und starkem Schneefall wichtige Orientierungspunkte für jeden Fahrzeuglenker sind. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass der Schnee vom eigenen Grundstück nicht auf der Straße bzw. im öffentlichen Raum verteilt oder gelagert werden darf, er ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Bei allen, die diese oder ähnliche Probleme erkannt und von sich aus Abhilfe geschaffen haben, möchten wir uns recht herzlich bedanken.
Ist es bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 Zentimeter von der Grenze. Ist er höher als 2 Meter, so muss es auch mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt gehalten werden. Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze. Er wird gemessen bei Bäumen von der Mitte des Stammes, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes.
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