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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 1/2026
Gemeinde Reichenbach
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Bekanntgaben der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.05.2025

1. Breitbandausbau Ortsdurchfahrt BA 3; Vergabe Verlegung Speedpipes

Die Fa. Bayernwerk erhält den Auftrag für die Verlegung der Leerrohre im BA 3 im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt zum Angebotspreis in Höhe von 99.017,22 €.

2. Rennsteigstr. 16 BA 2; Vergabe Möblierung

Die Fa. Schreinerei Bayer aus Teuschnitz erhält den Auftrag für die Möblierung Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 93.568,39 €.

3. Rennsteigstr. 16 BA 2; Baumpflanzungen Vergabe

Die Fa. Reso-Galabau aus Stadtsteinach erhält gemäß Angebot vom 24.03.2025 den Auftrag zur Pflanzung von Bäumen und Hecken mit Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für 3 Jahre zum Angebotspreis i. H. v. insgesamt 74.690,08 €.

Bekanntgaben der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.10.2025

1. Ausbau Neubauersgasse; Vergabe Ingenieursleistungen

Das Büro IVS GmbH, Kronach erhält den Auftrag für die Planung des Straßenausbaus und des Regenwasserkanals zum Angebotspreis von 51.498,43 €.Die Straße wird bei der Melderunde 2026 zur Förderung angemeldet.

2. Rennsteigstr. 16; Vergabe Sonnenschutz

Die Fa. Raumkonzepte Baraulja GmbH, Kulmbach erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage von Sonnenschutzplissees zum Angebotspreis von 10.142,60 €.

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 6 : 0

TOP 3.

Informationen der Bürgermeisterin

Breitbandausbau; Erhalt Förderbescheid Gigabit-RL des Bundes 2.0

Die Gemeinde Reichenbach hat für den Ausbau des Breitbandnetzes in Reichenbach einen Zuwendungsantrag auf Förderung gestellt. Trotz wenig Aussichten auf Erfolg, hat die Gemeinde Reichenbach einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Bgmin Karin Ritter freute sich sehr, dass der Startschuss für die Glasfaserversorgung gefallen ist.

Zu diesem TOP begrüßte Bgmin Karin Rittern Herrn Jakob Schmidt vom Ing.-Büro Veit Energie Consult GmbH aus Waldkirchen. Herr Schmidt stellte die Wärmeplanung anhand einer Präsentation den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern vor.

Er erläuterte, dass zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und der damit verbundenen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung Kommunen durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Dieser Plan dient als strategisches Instrument, um den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Die Vorgaben des WPG werden flankiert durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die weiterentwickelte EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD-Richtlinie), welche die Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor verschärfen.

Die Erstellung des Wärmeplans für die Gemeinde Reichenbach erfolgte in den gesetzlich vorgesehenen vier Phasen:

Bestandsanalyse: Detaillierte Erhebung und Bewertung der aktuellen Wärmeversorgung sowie des aktuellen Wärmebedarfs im Gemeindegebiet.

Potenzialanalyse: Identifizierung und Quantifizierung der Potenziale für erneuerbare Energien (z.B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse) und ungenutzter Abwärme.

Zielszenario: Entwicklung eines konkreten Fahrplans zur Erreichung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum gesetzlich definierten Zeitpunkt.

Umsetzungsstrategie: Definition spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung des Zielszenarios und Festlegung des Controllings.

Der Wärmeplan für die Gemeinde Reichenbach wurde durch die Veit Energie Consult GmbH erarbeitet. Das Ergebnis dieser Analysen wurde dem Gemeinderat in dieser Sitzung vorgestellt.

Die Unterlagen zur kommunalen Wärmeplanung mit Maßnahmenkatalog liegen als Anlage der Sitzungsniederschrift bei.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt vom kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 02.12.2025 inhaltlich Kenntnis und billigt die Bestands-, Potenzial- und Szenarienanalyse (Wärmeplan).

2. Das gesamte Gemeindegebiet wird im Wärmeplan nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) als dezentrales Wärmeversorgungsgebiet nach § 18 WPG ausgewiesen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den kommunalen Wärmeplan nach § 23 Abs. 3 WPG zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0