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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 10/2025
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen aus dem Rathaus

TOP 1.

Ortsdurchfahrt Haßlach; Erneuerung des Mischwasser- und Regenwasserkanals; Vorstellung der Entwurfsplanung

Zu diesem TOP begrüßte Bgm. Frank Jakob Ingenieurin Christina Kleylein-Doppel vom Büro HTS aus Kronach. Frau Kleylein-Doppel stellte dem Stadtrat die Ausführungsplanung für die Erneuerung des Kanals in der Ortsdurchfahrt in Haßlach vor.

Der Stadtrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 2.

Bürgersprechstunde

Entfällt

TOP 3.

Bekanntgaben

Bekanntgabe von Nachträgen

Das Nachtragsangebot 02 der Fa. Dechant für das Projekt Quartiersentwicklung Schwarzes Kreuz, BT F Ausbau zu einer Schaubrauerei für das Gewerk Rohbauarbeiten beinhaltet das Liefern und Einbauen einer Mehrsparteneinführung sowie einer Erdungsanlage und beträgt 5.494,04 €. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren noch keine Fachplaner für die Gewerke HLS und ELT beauftragt, eine Ausführungsplanung zur Haustechnik lag noch nicht vor. Die notwendigen Leistungen konnten daher im Leistungsverzeichnis noch nicht bzw. nur ausschnittsweise beschrieben werden.

Das Nachtragsangebot 02 wurde nach Prüfung durch das Ing.-Büro Geller & Bornschlögl aus Bamberg beauftragt.

TOP 4.

Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 5.

Stellungnahme zum Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus

Dem Bauvorhaben auf Anbau an ein Bestandsgebäude wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 6.

Stellplatzsatzung; Neuerlass

Bisher war es kraft Gesetz gemäß Ar. 47 Abs. 1 BayBO geregelt, dass bei Errichtung von Anlagen Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen sind. Diese Regelung wurde durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz 2024 aufgehoben und stattdessen den Gemeinden überlassen, ob diese die Stellplatzpflicht per Satzung regeln wollen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO n.F.).

Wie bisher wird die Zahl der notwendigen Stellplätze durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegt.

Ohne den Erlass einer Stellplatzsatzung besteht zukünftig im Stadtgebiet keine Pflicht mehr zum Errichten von Stellplätzen durch den Bauherrn.

Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt die Übernahme der Stellplatzschlüssel der GaStellV. Ab 01.10.2025 werden 2 Stellplätze pro Wohnung gefordert (Anlage zu GaStellV n.F.). Die Gemeinde kann in ihrer Satzung nach unten hin abweichen.

Die Satzung tritt ab 01.10.2025 in Kraft.

Beschluss:

Der Stadtrat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Stellplatzsatzung deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 7.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis; Neufassung kommunales Kostenverzeichnis

Die Anlage kommunales Kostenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde erneuert (BayMBl. 2025 Nr. 118 vom 12.03.2025).

Gemäß Art. 29, 30 Abs. 2 und 37 GO ist der Stadtrat für den Erlass von Satzungen zuständig.

Hauptsächlich wurde die Tarifnummer 021 Nr. 3 angepasst, welche direkt auf § 339 Abs. 3 AO verweist. Dabei handelt es sich um die Pfändungsgebühr i.H.v. 28,60 €.

Zudem sind für alle Tarifgruppen Erweiterungen und Konkretisierungen enthalten. Insbesondere handelt es sich dabei um verwaltungskostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Beschluss:

Der Stadtrat erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 8.

Landschaftspflegemaßnahmen 2025

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen 2025 des Landschaftspflegeverbandes Frankenwald besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 9.

Markenschutz für das Logo Arnikastadt Teuschnitz

Der Markenschutz wird um weitere 10 Jahre verlängert.

Abstimmungsergebnis: 4 : 11

Somit ist die Verlängerung des Markenschutzes abgelehnt.

TOP 10.

Feuerwehrwesen; Abgasabsauganlagen

Wird in der nächsten Sitzung behandelt.

Kein Beschluss

TOP 11.

Informationen des Bürgermeisters

Entfällt