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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 11/2025
Gemeinde Tschirn
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Öffentliche Sitzung

1.

Antrag zur Geschäftsordnung auf Änderung der Tagesordnung

Sachverhalt:

GR Michael Hader beantragt, den TOP 5 Winterdienst auf Gehwegen zurückzustellen und in der Bürgerversammlung am 04.06.2025 vorzustellen.

2. Bgm. Markus Stauch beantragt, den TOP 8 Teuschnitzer Straße 4; mögliche Platzgestaltung aufgrund neuer Tatsachen, die eine nichtöffentliche Behandlung erfordern, nichtöffentlich zu behandeln.

Beschluss:

1.

Der TOP 5 Winterdienst auf Gehwegen wird zurückgestellt.

2.

Der TOP 8 Teuschnitzer Straße 4; mögliche Platzgestaltung, wird nichtöffentlich behandelt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

2.

Informationen des Bürgermeisters

Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich Lehestener Straße und Kronacher Straße

Die Verwaltung hat mit E-Mail vom 02.09.2024 das Landratsamt Kronach gebeten zu prüfen, ob im Bereich der zwei Spielplätze und Bushaltestelle in der Lehestener Straße und Kronacher Straße eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit möglich wäre. Mit Schreiben vom 14.04.2025 wurde seitens des Landratsamtes Kronach eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschlossen, da keine Gefahrensituation nach § 45 Abs.1 StVO i.V.m. § 49 Abs. 9 StVO vorliegt. Die Gemeinderäte haben am 22.04.2025 das Schreiben per E-Mail erhalten.

Wasserverbrauchszähler, allgemeine Information

Für den Friedhof, den Brunnen im Park und beim SSV Tschirn wurden Wasserzähler installiert um den Verbrauch zu messen. Im Feuerwehrhaus wird im Laufe des Jahres die Installation mit Zähler erneuert.

Teuschnitzer Straße 4 – Presseberichterstattung

Der am 26.04.2025 erschiene Bericht „Teurer Zankapfel“ entsprach leider nicht den Tatsachen und beruhte auf einer einseitigen Recherche der gegnerischen Seite, die generell keine Fakten in die Diskussion aufnehmen wollte.

Denn weder die Behauptung, dass das Gebäude zu teurer eingekauft wurde noch die Behauptung, die Folgekosten wären durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt, entsprechen nicht der Wahrheit. Ferner wurde beim Leser der Eindruck erweckt, dass wir erst 2,7 Millionen Euro ausgegeben haben und anschließend das Gebäude abgerissen haben. Dies ist absolut nicht der Fall. Der Eigenanteil der Kommune wird sich auf ca. 220.000 € belaufen.

3.

Bekanntgaben

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2025

1.

Das Ing.-Büro HTS aus Kronach erhält den Auftrag für die im wesentlichen Zusammenhang mit dem Ausbau des Bergwegs und der Lehestener Straße stehenden Planungen für die Wasserleitung im Schulweg.

2.

Das Ing.-Büro HTS aus Kronach erhält den Auftrag für die Planungsleistungen für den Ausbau Pappelstraße, Wendleite und Waldweg zum Angebotspreis von 202.685,37 €.

3.

Das Ing.-Büro HTS aus Kronach erhält den Auftrag für die Planungsleistungen für den Ausbau Wiesenstraße zum Angebotspreis von 176.764,50 €.

4.

Das Ing-Büro SRP aus Kronach hat den Auftrag für die Erstellung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen für das Einleiten von Niederschlagswasser in der Wiesenstraße zum Angebotspreis von 10.920,63 € erhalten.

4.

Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

5.

Haushalt 2025

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2024 hat ein Gesamtvolumen von 4.139.900,00 €.

Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.391.100,00 € und auf den Vermögenshaushalt 2.748.800,00 €.

Durch die gestiegene Finanzkraft der Kommune ist eine deutliche Reduzierung der Schlüsselzuweisungen und ein deutlicher Anstieg der Kreisumlage zu spüren. Die Mindestzuführung wird nicht erreicht, d.h. es sind weitere Einsparungen/Mehreinnahmen für eine geregelte Haushaltsführung nötig.

ENTWICKLUNG DER FINANZWIRTSCHAFT 2023 bis 2025

Der Haushaltsplan ist genehmigungspflichtig.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000,00 € festgesetzt. Grund dafür ist, dass mit RZWas Zuschüssen gerechnet wird, deren Auszahlung aber nur stark verzögert stattfinden.

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 1.391.100,00 € und ist um 154.000,00 € höher als im Vorjahr.

Wesentliche Änderungen bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr

(Beträge +/- 5.000,00 €):

Wesentliche Änderungen bei den Ausgaben gegenüber dem Vorjahr

(Beträge +/- 5.000,00 €):

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 2.748.800,00 € und ist um 469.500,00 € höher als im Vorjahr.

Zusammenstellung und Finanzierung der Investitionen:

Ausgleich Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt wird durch eine Darlehensaufnahme für den Stammhaushalt i.H.v. 625.200,00 € und für kostendeckende Einrichtungen i.H.v. 523.300,00 € finanziert.

Die geplante Entnahme aus der allg. Rücklage wird für die Sondertilgung der Darlehen, deren Zinsbindung in 2025 enden. Gemäß den Auflagen des Stabilisierungshilfenbescheids.

Rücklage

Stand Allgemeine Rücklagen voraussichtliche am 01.01.2025

65.795,11 €

Entnahme der allg. Rücklage

22.900,00 €

Rücklagenstand am 31.12.2025

42.895,11 €

Schulden

Stellenplan

entfällt

FINANZPLANUNG

Der Verwaltungshaushalt wird sich auf ca. 1.300.000,00 €/Jahr einpendeln. Der Vermögenshaushalt in den folgenden Jahren besteht hauptsächlich aus Investitionen ins Wasser- und Kanalnetz. Die finanzielle Lage der Gemeinde Tschirn ist weiterhin angespannt.

INVESTITIONSPROGRAMM

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan 2025 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.

2. Der Stellenplan entfällt ab dem Haushaltsjahr 2025.

3. Der Finanzplan für die Jahre 2024-2028 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

6.

Feuerwehrwesen; Abgasabsauganlage

Sachverhalt:

Der Kreisbrandrat hat bei seiner letzten Inspektion am 02.06.2023 darauf hingewiesen, dass im Feuerwehrhaus Tschirn eine Abgasabsauganlage fehlt und dringend nachzurüsten ist.

Allgemeines/Rechtliches

Dieselmotoremissionen (DME) dürfen Feuerwehrangehörige nicht gefährden (DGUV Info 205-008). Bei Alarm werden durch die infolge von Stress und Eile erhöhte Atemfrequenz neben mehr Sauerstoff auch mehr Schadstoffe eingeatmet, die sich in der Atemluft befinden. Das bedeutet, dass in Feuerwehrhäusern, in denen Autoabgase, insbesondere Dieselruß und Stickoxide, nicht abgeführt werden, Feuerwehrangehörige besonders stark exponiert sind. Fahrzeuge mit Dieselmotoren setzen beim Betrieb Dieselmotoremissionen frei, die eine kanzerogene Wirkung haben. Dieselmotoremissionen, die insbesondere beim Starten und Aus- bzw. Einfahren entstehen, sind so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. Wie die vollständige Abgaserfassung mit einer Abgasabsauganlage zu erfolgen hat, ist in der TRGS 554 geregelt.

Die Verwaltung hat ein Angebot für mitfahrende, druckluftbetätigte Abgasabsauganlagen von der Fa. ecovent GmbH u. Co. KG aus Lübbecke eingeholt. Für das Feuerwehrhaus Tschirn sind 3 Anlagen notwendig.

Das Komplettangebot der Fa. ecovent beträgt insgesamt 16.474,75 € brutto.

Es wurden 4 weitere Firmen angeschrieben.

Dabei handelt es sich um die Firmen NORFI Absaugtechnik aus Unterensingen, Ludscheidt GmbH aus Unna, Blaschke Umwelttechnik aus Meitingen und Geovent aus Frankfurt am Main – Hauptsitz Dänemark.

Nur die Fa. Ludscheidt GmbH hat ein Vergleichsangebot i.H.v. ca. 29.750 € abgegeben. Hier liegt man deutlicher höher beim Angebot der Fa. ecovent GmbH.

Besonderheit beim Feuerwehrhaus Tschirn ist, dass ein Fahrzeug des Landkreises dort untergebracht ist. Eine Kostenübernahme durch den Landkreis ist nicht laut Nutzungsvereinbarung aber ausgeschlossen. Für die korrekte Unterbringung des Fahrzeuges ist die Gemeinde Tschirn zuständig.

Die Rechtsaufsicht des Landratsamts Kronach hat der Anschaffung in der haushaltslosen Zeit mit E-Mail vom 23.04.2025 zugestimmt.

Beschluss:

Die Fa. ecovent GmbH u. Co KG aus Lübbecke erhält den Auftrag für die Anschaffung und Installation von 3 mitfahrenden, druckluftbetätigten Abgasabsauganlagen gemäß Angebot zum Preis von 16.474,75 €.

Abstimmungsergebnis: 8 : 1

7.

Antrag der Schützengesellschaft Tschirn 1927 e.V. auf Jugendförderung

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.04.2025 hat der 1. Vorsitzende der Schützengesellschaft Tschirn 1927 e.V. Herr Josef Rosenbaum Antrag auf Jugendförderung gestellt.

Begründet wird der Antrag mit einem Zulauf von Schülern und Jugendlichen und Neueintritte. Die vorhandene Ausrüstung ist wohl nicht mehr zeitgemäß und ausreichend.

Stellungnahme der Verwaltung

Bei der Förderung von Jugendarbeit im Verein handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung und würde derzeit die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Tschirn überschreiten. Die Gemeinde investiert derzeit in ihre Pflichtaufgaben Sanierung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen.

Für die Anschaffung für Vereinsutensilien und Jugendförderung stehen dankenswerter Weise die im Landkreis ansässigen Banken mit ihren Stiftungen bzw. für die Rennsteigregion.

Beschluss:

Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss zur Jugendförderung der Schützengesellschaft Tschirn 1927 e.V.

Abstimmungsergebnis:0 : 9

Somit ist der Antrag abgelehnt.

8.

Anfragen/Sonstiges

entfällt