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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 12/2024
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Entfällt

Kindergarten St. Anna, Teuschnitz; Bodenbeläge NA01

Der Nachtrag 01 der Fa. Meusel in Höhe von 1.985,82 € beinhaltet die Abänderung der Bodenbeläge von Linoleum- auf PVC-Beläge sowie Dehnfugenprofile inkl. Einbau.

Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 25.04.2024

1. Die Fa. Fehn aus Haßlach hat beim Projekt Kindergarten Wickendorf den Auftrag für die Pflasterarbeiten zum Angebotspreis von 73.554,39 € erhalten.

2. Die Fa. Bayernwerk hat den Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Vollausbaus der Rosengasse in Haßlach zum Angebotspreis von 57.845,41 € erhalten.

3. Für die Anwesen Lange Str. 37 und Torberg 20 wurden Zuschüsse nach dem kommunalen Städtebauförderprogramm gewährt.

4. Die Stadt hat bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach ein Darlehen i.H.v. 795.000,00 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren mit einem Zins i.H.v. 3,23 % aufgenommen.

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Dem Bauvorhaben der DFGM Deutsche Funkturm GmbH wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Bgm. Frank Jakob führte in seinen einleitenden Worten in die aktuelle allgemeine Haushaltssituation ein. Anschließend übergab er das Wort an Kämmerin Sabine Suffa. Die Aufstellung des Haushalts 2024 zeigte schnell, dass die in der Vergangenheit schon avisierten Probleme sich in 2024 in voller Wucht widerspiegeln. Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts kann nicht erreicht werden. Grund dafür sind zum einem die gestiegenen Umlagen für Verwaltungsgemeinschaft, VG-Bauhof und Landkreis. Außerdem belastet die Zinswende den Haushalt stark. Aufgrund der Vielzahl an außenstehenden Zuschüssen, die vorfinanziert werden müssen, müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden.

Die Haushaltsplanung 2024 ist eine Schätzung, die ausschließlich das Planungsjahr 2024 widerspiegelt und davon ausgeht, dass der Haushalt 2023 noch im geplanten Umfang abgewickelt werden kann, d.h. die kalkulierten Darlehensaufnahmen betreffen nur die Investitionen für 2024.

ENTWICKLUNG DER FINANZWIRTSCHAFT 2022 BIS 2024:

Der Haushaltsplan 2024 ist genehmigungspflichtig, da eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.127.900,00 € vorgesehen ist. Davon werden 2.040.700,00 € für den Stammhaushalt verwendet, die restliche Darlehensaufnahme i.H.v. 1.087.200,00 € wird für die kostendeckenden Einrichtungen benötigt.

Allerdings ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig und muss somit von der Rechtsaufsicht abgelehnt werden, weshalb sich die Stadt Teuschnitz ab sofort offiziell in der haushaltslosen Zeit befindet.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Die Hebesätze werden wie folgt festgelegt:

(entsprechen noch dem Größenklassendurchschnitt von 2021)

Grundsteuer A 370%

Grundsteuer B 360%

Gewerbesteuer 350%

Die Kassenkredite sollen aufgrund der Vorfinanzierung von Investitionen auf 6,0 Mio. € festgesetzt werden.

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt 2024 hat ein Volumen von 4.817.300,00 € und ist um 669.200,00 € geringer als im Vorjahr.

Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben gegenüber des Haushalts 2023

Einnahmen

Ausgaben

Ausgleich des Verwaltungshaushaltes

Der Verwaltungshaushalt muss durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 416.600,00 € ausgeglichen werden.

Die Mindestzuführung in Höhe von 401.300,00 € wird nicht erreicht.

Zu einer geregelten Haushaltsführung fehlen der Stadt Teuschnitz somit 817.900,00 €.

Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt 2024 hat ein Gesamtvolumen von 6.194.100,00 €.

Das Investitionsvolumen beträgt 5.376.200,00 € (2023: 6.718.100,00 €).

1. Zusammenstellung der Investitionen mit Finanzierung

2. Finanzierung des Vermögenshaushalts

Der Ausgleich des Vermögenshaushaltes erfolgt durch folgende Einnahmen:

SCHULDEN

RÜCKLAGEN

FINANZPLANUNG 2023 – 2027

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes wird sich in den nächsten Jahren bei ca. 4,2 Mio. € einpendeln. Das größte Problem ist, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes rechnerisch nicht erreicht werden kann und eine Zuführung vom Vermögenshaushalt nötig ist. Die Stadt Teuschnitz muss dringend neue Einnahmequellen finden um ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Stadt Teuschnitz kann keine neuen Investitionen beginnen, solange die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Angefangene Investitionen müssen abfinanziert werden. Im Finanzplan wurden nur Investitionen berücksichtigt, bei denen die Stadt Teuschnitz mit auftreten muss.

Diskussionsverlauf:

1. Der Stadtrat sieht die Notwendigkeit Sparmaßnahmen einzuleiten.

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd/West wird auf unbestimmte Zeit vertagt.

3. Das kommunale Städtebauförderprogramm soll eingestellt werden.

4. Alle investiven Maßnahmen sollen vertagt werden, außer diese, in denen andere Behörden (LRA, WWA, FWO, FWG, etc.) involviert sind.

Beschluss:

1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage dieser Sitzungsniederschrift beiliegende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.

2. Der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027 wird genehmigt.

3. Der Stellenplan 2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 2