Das Bayerische Landesamt für Statistik hat mit Schreiben vom 30.04.2025 mitgeteilt, dass aufgrund des Ergebnisses des Zensus 2022 in der Stadt Teuschnitz weiterhin mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben.
Damit bleibt Mariä Himmelfahrt in der Stadt Teuschnitz ein gesetzlicher Feiertag. Dies wird hiermit gem. Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FTG ortsüblich bekannt gemacht.
Teuschnitz, 04.06.2025
Stadt Teuschnitz