| TOP 1: | Bekanntgaben |
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.02.2025
1. Für die Straßenwiederherstellung im Bereich Brunnenstraße sind Kosten i.H.v. 7.121,90 € für die Gemeinde angefallen.
2. Das Feuerwehrauto wurde für 4.500 € repariert.
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.03.2025
1. Die Fa. Rebhan aus Neukenroth hat den Auftrag für die Küchenanlage in der Rennsteigstr. 16 zum Angebotspreis von 39.810,25 € erhalten.
2. Die Fa. Kotschenreuther aus Steinwiesen hat den Auftrag für die Möblierung der Café- und Aufenthaltsbereiche im EG sowie die Küchenzeile im OG zum Angebotspreis von 24.822,55 € erhalten.
3. Die Schreinerei Bayer aus Teuschnitz hat den Auftrag für die Schließanlage in der Rennsteigstr. 16 zum Angebotspreis von 22.290,00 € erhalten.
| TOP 2: | Genehmigung der Sitzungsniederschrift |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 7 : 0
| TOP 3: | Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis; Neufassung kommunales Kostenverzeichnis |
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde zuletzt am 22.01.2024, TOP 4 ö (S. 114) beschlossen.
Die Anlage ‚Kommunales Kostenverzeichnis‘ zur Satzung wurde erneuert (BayMBl. 2025 Nr. 118 vom 12.03.2025), weshalb auch die Satzung entsprechend angepasst werden muss.
Gemäß Art. 29, 30 Abs. 2 und 37 GO ist der Gemeinderat für den Erlass von Satzungen zuständig.
Hauptsächlich wurde die Tarifnummer 021 Nr. 3 angepasst, welche direkt auf § 339 Abs. 3 AO verweist. Dabei handelt es sich um die Pfändungsgebühr i.H.v. 28,60 €.
Zudem sind für alle Tarifgruppen Erweiterungen und Konkretisierungen enthalten. Insbesondere handelt es sich dabei um verwaltungskostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung), deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis: 7 : 0
| TOP 4: | Stellplatzsatzung; Neuerlass |
Bisher war es kraft Gesetz gemäß Ar. 47 Abs. 1 BayBO geregelt, dass bei Errichtung von Anlagen Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen sind. Diese Regelung wurde durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz 2024 aufgehoben und stattdessen den Gemeinden überlassen, ob diese die Stellplatzpflicht per Satzung regeln wollen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO n.F.).
Wie bisher wird die Zahl der notwendigen Stellplätze durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegt.
Ohne den Erlass einer Stellplatzsatzung besteht zukünftig im Gemeindegebiet keine Pflicht mehr zum Errichten von Stellplätzen durch den Bauherrn.
Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt die Übernahme der Stellplatzschlüssel der GaStellV. Ab 01.10.2025 werden 2 Stellplätze pro Wohnung gefordert (Anlage zu GaStellV n.F.). Die Gemeinde kann in ihrer Satzung nach unten hin abweichen.
Die Satzung tritt ab 01.10.2025 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Stellplatzsatzung deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis: 7 : 0
| TOP 5: | Informationen der Bürgermeisterin |
Weitergeleiteter Bauantrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
Es ist der Abriss von Nebengebäuden und Neubau einer Garage auf dem Flurstück 303/10 Gemarkung Reichenbach geplant.