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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 12/2026
Gemeinde Reichenbach
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Bgm. Richard Balazs begrüßte zur ersten Sitzung des neuen Gemeinderates alle neuen Mitglieder sowie zahlreiche Zuschauer und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er wünscht sich eine gute Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle Reichenbachs.

Ehrendes Gedenken

Eingangs der Sitzung gedachte das Gremium des am 18.05.2026 verstorbenen Roland Schnappauf, der vom 01.09.1983 bis 30.04.2008 als ehrenamtlicher Erster Bürgermeister die Geschicke der Gemeinde Reichenbach geleitet hatte.

2.

Zusammensetzung des Gemeinderates in der Wahlperiode 2026/2032

Der Gemeinderat besteht gemäß Art. 31 Abs. 1 und 2 GO aus dem ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister und 8 Gemeinderatsmitgliedern.

Zum ehrenamtlichen 1. Bürgermeister wurde Richard Balazs (Bürgerliste Reichenbach) gewählt.

Verteilung der Stimmen für den Gemeinderat:

Dem Gemeinderat mit 8 Mitgliedern gehören an:

(geordnet nach der Stimmenzahl in der Kommunalwahl)

Nachrücker sind (gerechnet nach der Stimmenzahl in der Kommunalwahl):

3.

Vereidigung des ersten Bürgermeisters

Gemäß Art. 27 KWBG hat der Erste Bürgermeister spätestens zu Beginn der ersten Sitzung des Gemeinderates den Diensteid zu leisten.

Das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Siegfried Stubrach, nahm dem neu gewählten Ersten Bürgermeister Richard Balazs den Diensteid ab.

4.

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.

Bgm Richard Balazs nahm den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern

-  Andreas Ritter

-  Tobias Jungkunz

den vorgeschriebenen Eid ab.

5.

Beschlussfassung über Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO muss jede Gemeinde mindestens einen weiteren Bürgermeister haben, wobei noch weitere Bürgermeister gewählt werden können.

In Reichenbach gab es seit jeher nur einen weiteren ehrenamtlichen 2. Bürgermeister.

Beschluss:

Für die Wahlperiode 2026 bis 2032 wird wie bisher ein stellvertretender ehrenamtlicher Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin gewählt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

6.

Wahl der weiteren Bürgermeister / Bürgermeisterinnen

Die Wahl des stellv. Bürgermeisters wird gemäß Art. 51 Abs. 3 GO durchgeführt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

1. GR Siegfried Stubrach schlug GR Johannes Förtsch vor.

2. GR Katja Duman schlug GR Rudi Neubauer vor.

Mit der Durchführung der Wahl wurden Bgm Richard Balazs und die Gemeinderatsmitglieder Katja Duman und Rudi Neubauer beauftragt.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

9

ungültige Stimmzettel:

0

gültige Stimmzettel:

9

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

1. 5 Stimmen auf GR Johannes Förtsch

2. 4 Stimmen auf GR Rudi Neubauer

GR Johannes Förtsch hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum 2. Bürgermeister gewählt.

Er nahm die Wahl zum 2. Bürgermeister an und bedankte sich für das Vertrauen.

7.

Vereidigung der weiteren Bürgermeister / Bürgermeisterinnen

Zusätzlich zur Vereidigung als Gemeinderatsmitglied nach der Gemeindeordnung müssen neu gewählte weitere Bürgermeister einen Diensteid gemäß Art. 27 KWBG im Hinblick auf ihren Status als Bürgermeister leisten.

Bgm Richard Balazs nahm 2. Bgm Johannes Förtsch den vorgeschriebenen Diensteid nach Art. 27 KWBG ab.

8.

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In dieser Satzung werden die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Bestellung von Ausschüssen, die Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, die Rechtsstellung des Bürgermeisters sowie der weiteren Bürgermeister geregelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

9.

Erlass der Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung wird gemäß Art. 45 GO die innere Organisation des Gemeinderates geregelt.

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der neuen Geschäftsordnung übersandt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Geschäftsordnung:

-

Anpassung der haushaltsrechtlichen Bewirtschaftungsvorschläge nach einem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages.

-

Sitzungsvorlagen und Einladungen werden künftig schriftlich und per E-Mail oder über Ratsinformationssystem versandt.

Der Entwurf der Geschäftsordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetags.

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Geschäftsordnung, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

10.

Fraktionen im Gemeinderat

Die Gemeinderatsfraktionen benennen folgende Sprecher und Stellvertreter:

Beschluss:

Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

11.

Entsendung von Mitgliedern für die ARGE Rennsteig

Mitglied der ARGE Rennsteig ist die VGem Teuschnitz, der insgesamt acht Sitze zustanden. Davon entfielen vier Sitze auf die Stadt Teuschnitz, zwei Sitze auf die Gemeinde Reichenbach und zwei Sitze auf die Gemeinde Tschirn. Auch andere Personen konnten entsandt werden.

Auf der Sitzung der ARGE Rennsteig am Montag wurde beschlossen, dieses Gremium nicht weiter in dieser ursprünglichen Konstellation fortzuführen. Stattdessen will man künftig in der ILE Thüringisch-Fränkische Rennsteigregion (ARGE-Gemeinden, Markt Nordhalben, Stadt Wurzbach und Stadt Lehesten) länderübergreifend zusammenarbeiten.

Die Gemeinderatsmitglieder nahmen dies zur Kenntnis.

12.

Bildung von Ausschüssen

Nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) müssen Ausschüsse ein verkleinertes Abbild des Gemeinderates darstellen. Bei der Besetzung der Ausschüsse sind daher die im Gemeinderat vertretenen Parteien, Wählergruppen sowie Ausschussgemeinschaften entsprechend zu berücksichtigen.

Bislang wurde lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 GO gebildet.

Beschluss:

Es wird der Rechnungsprüfungsausschuss gebildet und zahlenmäßig festgelegt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

13.

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Reichenbach

Gemäß Art. 103 Abs. 1 GO ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bestellen, dem drei bis sieben Mitglieder angehören können.

Der Erste Bürgermeister kann diesem Ausschuss nicht angehören.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht derzeit aus vier Mitgliedern.

Der Rechnungsprüfungsausschuss muss dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen gem. Art. 33 Abs. 1 S. 2 GO Rechnung tragen.

Beschluss:

1. Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern gebildet.

2. Auf Vorschlag der Parteien werden folgende Mitglieder bestellt:

3. Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird GR Peter Dressel bestellt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

14.

Entsendung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung

Gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO entsendet die Gemeinde Reichenbach den Ersten Bürgermeister sowie aufgrund der Einwohnerzahl ein weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz.

Der Erste Bürgermeister Richard Balazs gehört der Gemeinschaftsversammlung kraft Gesetzes an.

Für das weitere Mitglied wurde von der SPD-Fraktion Andreas Ritter und von der BLR-Fraktion Siegfried Stubrach vorgeschlagen.

Die Mehrheit des Gemeinderates verständigte sich auf Siegfried Stubrach.

Als Stellvertreter wurde von der SPD-Fraktion Andreas Ritter und von der BLR-Fraktion Peter Dressel vorgeschlagen.

Die Mehrheit des Gemeinderates verständigte sich auf Peter Dressel.

Beschluss:

Folgende Mitglieder und Stellvertreter werden in die Gemeinschaftsversammlung der VGem Teuschnitz entsandt:

Abstimmungsergebnis: 5 : 4

15.

Entsendung der Vertreter in die Schulverbandsversammlung

Bgm Richard Balazs vertritt die Gemeinde Reichenbach kraft Amtes in der Schulverbandsversammlung Teuschnitz. Die Stellvertretung erfolgt durch den 2. Bgm Johannes Förtsch.

16.

Informationen des Bürgermeisters

Freiwillige Feuerwehr Reichenbach

Bürgermeister Balazs informierte das Gremium über die Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 16. Mai 2026. Dabei wurde eine neue Führungsmannschaft gewählt. Die Vereinsführung übernehmen ab sofort Marco Förtsch als 1. Vorsitzender sowie Miriam Schülein und Richard Balazs als 2. Vorsitzende.

Die aktive Wehr wird künftig von Christian Gäbler als neuem 1. Kommandanten und Kevin Hertel als neuem 2. Kommandanten geleitet.

Standesamt Teuschnitz

Bgm Richard Balazs hat sich bereit erklärt, im Standesamtsbezirk Teuschnitz als Eheschließungsbeamter tätig zu werden. Für die Bestellung ist die Gemeinschaftsversammlung der VGem Teuschnitz zuständig.