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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 12/2026
Stadt Teuschnitz
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Mitteilungen aus dem Rathaus

1.

Eröffnung, Begrüßung und Beschlussfähigkeit

Bgm Frank Jakob begrüßte zur ersten Sitzung der Legislaturperiode 2026 – 2032 alle neuen Mitglieder des Stadtrates sowie zahlreiche Zuschauer und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er wünscht sich eine gute Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle der Stadt Teuschnitz.

2.

Zusammensetzung des Stadtrates in der Wahlperiode 2026/2032

Der Stadtrat besteht gemäß Art. 31 Abs. 1 und 2 GO aus der hauptamtlichen 1. Bürgermeister und 12 Stadtratsmitgliedern.

Zum hauptamtlichen 1. Bürgermeister wurde Frank Jakob (parteilos) gewählt.

Verteilung der Stimmen:

Dem Stadtrat mit 12 Mitgliedern gehören an:

(geordnet nach der Stimmenzahl in der Kommunalwahl)

Nachrücker sind (gerechnet nach der Stimmenzahl in der Kommunalwahl):

3.

Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neu gewählten Stadtratsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.

Vor der Vereidigung richtete Bgm Frank Jakob einige Worte an die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte. Er betonte die besondere Verantwortung, die mit dem Mandat verbunden sei, und würdigte das Amt als eines der wichtigsten kommunalen Ehrenämter. Er hob hervor, dass Kommunalpolitik unmittelbar vor Ort wirke und die Aufgabe des Stadtrates darin bestehe, die Stadt und ihre Ortsteile zukunftsorientiert, sozial verantwortungsvoll und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln.

Zugleich erinnerte er an die Vorbildfunktion der Stadtratsmitglieder sowie an die Bedeutung von Respekt, Sachlichkeit, Gemeinsinn und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Das Vertrauen der Bevölkerung verpflichte zu Transparenz, Ehrlichkeit und gewissenhafter Amtsausübung. Abschließend wünschte er den neu gewählten Stadträtinnen und Stadträten für ihre bevorstehende Tätigkeit Klugheit, Fairness und stets den Blick für das Gemeinwohl.

Anschließend nahm Bgm Frank Jakob den neugewählten Stadtratsmitgliedern

-

Andreas Martin

-

Kerstin Zinecker

-

Frederic Pauli

-

Eduard Daum

-

Alexander Fehn

-

Christof Körner

den vorgeschriebenen Eid ab.

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO muss jede Gemeinde mindestens einen weiteren Bürgermeister haben, wobei noch weitere Bürgermeister gewählt werden können.

Ob ein 2. oder 3. Bürgermeister gewählt werden soll, bestimmt der Stadtrat nach seinem Ermessen durch Mehrheitsbeschluss.

Beschluss:

Für die Wahlperiode 2026 bis 2032 werden zwei weitere stellvertretende ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5.

Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin

Die Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters stellv. Bürgermeisters wird gemäß Art. 51 Abs. 3 GO durchgeführt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

1.

StRin Kerstin Zinecker schlug für die Fraktion der CSU StR Markus Hofmann vor.

2.

StR Alexander Fehn schlug für die Fraktion der MiM StRin Susanne Daum vor.

Mit der Durchführung der Wahl wurden der Erste Bürgermeister Frank Jakob und die Stadtratsmitglieder Markus Hofmann und Susanne Daum beauftragt.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

13

ungültige Stimmzettel:

1

gültige Stimmzettel:

12

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

1. 9 Stimmen auf StR Markus Hofmann

2. 3 Stimmen auf StRin Susanne Daum

StR Markus Hofmann hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum 2. Bürgermeister gewählt.

Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.

6.

Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin

Die Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters wird gemäß Art. 51 Abs. 3 GO durchgeführt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

1. StRin Kerstin Zinecker schlug für die Fraktion der CSU StR Lukas Neubauer vor.

2. StR Mario Stingl schlug für die Fraktion der MiM StRin Susanne Daum vor.

Mit der Durchführung der Wahl wurden der Erste Bürgermeister Frank Jakob und die Stadtratsmitglieder Markus Hofmann und Susanne Daum beauftragt.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

13

ungültige Stimmzettel:

0

gültige Stimmzettel:

13

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

1. 9 Stimmen auf StR Lukas Neubauer

2. 4 Stimmen auf StRin Susanne Daum

StR Lukas Neubauer hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum 3. Bürgermeister gewählt.

Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.

7.

Vereidigung der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Zusätzlich zum Diensteid nach der Gemeindeordnung müssen neu gewählte weitere Bürgermeister einen Diensteid gemäß Art. 27 KWBG im Hinblick auf ihren Status als Bürgermeister leisten.

Bgm Frank Jakob nahm 2. Bgm Markus Hofmann und 3. Bgm Lukas Neubauer den vorgeschriebenen Diensteid nach Art. 27 KWBG ab.

8.

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In dieser Satzung werden die Zusammensetzung des Stadtrates, die Bestellung von Ausschüssen, die Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, die Rechtsstellung des Bürgermeisters sowie der weiteren Bürgermeister geregelt.

Beschluss:

Der Stadtrat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

9.

Erlass der Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung wird gemäß Art. 45 GO die innere Organisation des Stadtrates geregelt.

Dem Stadtrat wurden mit der Sitzungsladung der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Geschäftsordnung:

-

Keine beratenden Ausschüsse in der neuen Legislaturperiode

-

Möglichkeit von Hybridsitzungen

Der Entwurf der Geschäftsordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetags.

Beschluss:

Der Stadtrat befürwortet eine Videozuschaltung (Bild und Ton) mit max. zwei Teilnehmern mit einem triftigen Grund für öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. Die Plätze werden nach Anmeldung vergeben.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

Der Stadtrat erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Geschäftsordnung, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

10.

Fraktionen im Stadtrat

Die Stadtratsfraktionen benennen folgende Sprecher und Stellvertreter:

Beschluss:

Eine Fraktion muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

11.

Bildung von Ausschüssen

1. Für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen wird das Verfahren nach Hare-Niemeyer angewendet. Sollte es bei Sitzverteilungen zu Patt-Situationen kommen, wird das Stimmverhältnis der Kommunalwahl 2026 herangezogen.

2. Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Personen gebildet.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

12.

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Teuschnitz

Gemäß Art. 103 Abs. 1 GO ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bestellen, den 3 bis 7 Mitglieder angehören können.

Der Erste Bürgermeister kann diesem Ausschuss nicht angehören.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht derzeit aus 3 Mitgliedern.

Beschluss:

1. Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 3 Mitgliedern gebildet.

2. Auf Vorschlag der Parteien werden folgende Mitglieder bestellt:

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

13.

Entsendung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung

Gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO entsendet die Stadt Teuschnitz den Ersten Bürgermeister Frank Jakob und auf Grund der Einwohnerzahl 2 weitere Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung.

Die Entsendung von Mitgliedern in die Gemeinschaftsversammlung wird nach dem Ausschussbesetzungsverfahren vorgenommen:

Von den 2 Ausschusssitzen stehen zu

CSU

1 Sitz

MiM

1 Sitz

Beschluss:

Auf Vorschlag der Parteien werden folgende Mitglieder und Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VGem Teuschnitz entsandt:

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

14.

Entsendung der Vertreter in die Schulverbandsversammlung

Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG entsendet die Stadt Teuschnitz den Ersten Bürgermeister Frank Jakob in die Schulverbandsversammlung Teuschnitz. Da zum Stichtag 01.10.2025 mehr als 50 Kinder aus Teuschnitz die Schule besuchen, steht ein weiterer Sitz zu.

Beschluss:

In die Schulverbandsversammlung Teuschnitz werden entsandt:

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

15.

Entsendung von Mitgliedern für die ARGE Rennsteig

Mitglied der ARGE Rennsteig ist die VGem Teuschnitz, der insgesamt 8 Sitze zustanden. Davon entfielen 4 Sitze auf die Stadt Teuschnitz, 2 Sitze auf die Gemeinde Reichenbach und 2 Sitze auf die Gemeinde Tschirn. Auch andere Personen konnten entsandt werden.

Auf der Sitzung der ARGE Rennsteig am Montag wurde beschlossen, dieses Gremium nicht weiter in dieser ursprünglichen Konstellation fortzuführen. Stattdessen will man künftig in der ILE Thüringisch-Fränkische Rennsteigregion (ARGE-Gemeinden, Markt Nordhalben, Stadt Wurzbach und Stadt Lehesten) länderübergreifend zusammenarbeiten.

Die Stadtratsmitglieder nahmen dies zur Kenntnis.

16.

Entsendung von Mitgliedern in die Steuerungsgruppe Evaluation

In die Steuerungsgruppe Evaluation wurde von jeder Fraktion ein Mitglied entsandt:

17.

Entsendung von Mitgliedern in weitere Gremien und Organisationen

Kraft Gesetzes ist Bürgermeister Frank Jakob in folgenden Gremien vertreten:

1. Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe

2. Schulverband Pressig

18.

Informationen des Bürgermeisters

Kanalbaustelle Weidenstraße

Bgm Frank Jakob informierte über die Wasser- und Kanalbaustelle in der Weidenstraße und teilte weiter mit, dass man die Erneuerung der Wasserleitung im Stadtteil Haßlach (Ortsdurchfahrt) aktuell auf den Förderbescheid warte. Maßnahmenbeginn ist voraussichtlich im August.

Parksituation Stadtmitte

Die Verkehrsrechtliche Anordnung in Bezug auf die Parksituation in der Stadtmitte sei eingetroffen, nun folge die Umsetzung.

Klausurtagungen

Abschließend kündigte Bgm Frank Jakob drei Klausurtagungen zu den Themen Arnika, allgemeine Angelegenheiten sowie zum Feuerwehrwesen an.