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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 13/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungen aus dem Rathaus

TOP 1.

Eröffnung und Begrüßung

Gemeinschaftsvorsitzender Frank Jakob eröffnete die konstituierende Gemeinschaftsversammlung und begrüßte die anwesenden Vertreter der Mitgliedsgemeinden.

TOP 2.

Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung in der Wahlperiode 2026-2032

Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO aus dem ehrenamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden und 6 Mitgliedern aus den Mitgliedsgemeinden.

Die Mitgliedsgemeinden haben folgende Mitglieder und Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung entsandt:

1. Stadt Teuschnitz

2. Gemeinde Reichenbach

3. Gemeinde Tschirn

TOP 3.

Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden

Gemäß Art. 6 Abs. 3 VGemO i.V.m. Art. 35 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 3 KommZG wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der drei Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zum Gemeinschaftsvorsitzenden.

Mit der Durchführung der Wahl wurden Bgm Frank Jakob, Bgm Richard Balazs und stellv. Geschäftsstellenleiter Uwe Thoma beauftragt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

Richard Balazs schlug Bgm Frank Jakob vor.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

7

ungültige Stimmzettel:

0

gültige Stimmzettel:

7

Von den gültigen Stimmen entfielen 7 auf Bgm Frank Jakob.

Bgm Frank Jakob hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden

Für die Wahlperiode 2026 bis 2032 werden 2 Stellvertreter gewählt.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 5.

Wahl der/des weiteren Gemeinschaftsvorsitzenden

Wahl des ersten Stellvertreters

Gemäß Art. 6 Abs. 3 VGemO i.V.m. Art. 35 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 3 KommZG wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte ein Mitglied der Gemeinschaftsversammlung zum ersten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden. Empfohlen wird, einen Bürgermeister als Stellvertreter zu benennen.

Mit der Durchführung der Wahl wurden Bgm Frank Jakob, Bgm Richard Balazs und stellv. Geschäftsstellenleiter Uwe Thoma beauftragt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

Frank Jakob schlug Bgm Klaus Daum vor.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

7

ungültige Stimmzettel:

0

gültige Stimmzettel:

7

Von den gültigen Stimmen entfielen 7 auf Bgm Klaus Daum.

Bgm Klaus Daum hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum ersten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Wahl des zweiten Stellvertreters

Gemäß Art. 6 Abs. 3 VGemO i.V.m. Art. 35 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 3 KommZG wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte ein Mitglied der Gemeinschaftsversammlung zum zweiten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden. Empfohlen wird, einen Bürgermeister als Stellvertreter zu benennen.

Mit der Durchführung der Wahl wurden Bgm Frank Jakob, Bgm Richard Balazs und stellv. Geschäftsstellenleiter Uwe Thoma beauftragt.

Folgende Bewerber wurden vorgeschlagen:

Klaus Daum schlug Bgm Richard Balazs vor.

Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim und erbrachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:

7

ungültige Stimmzettel:

0

gültige Stimmzettel:

7

Von den gültigen Stimmen entfielen 7 auf Bgm Richard Balazs.

Bgm Richard Balazs hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit zum zweiten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

TOP 6.

Erlass der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft

In der Satzung zur Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft ist die ehrenamtliche Tätigkeit und Entschädigung sowie der Rechnungsprüfungsausschuss geregelt.

Diskussionsverlauf:

Es wurde nur die Änderung der Entschädigung des Vorsitzenden und der Vertreter eingearbeitet.

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 7.

Erlass der Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung wird die innere Organisation der Gemeinschaftsversammlung geregelt.

GemVors Frank Jakob stellte die Geschäftsordnung vor, die dem Muster des Bayerischen Gemeinderates entspricht.

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Geschäftsordnung, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 8.

Bildung und Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen.

Der Gemeinschaftsvorsitzende kann diesem Ausschuss nicht angehören.

Bisher bestand der Rechnungsprüfungsausschuss aus 3 Mitgliedern.

Ausschüsse sollen ein Spiegelbild der Zahl der Vertreter der Mitgliedsgemeinden in der Gemeinschaftsversammlung sein. Demnach steht jeder Mitgliedsgemeinde 1 Sitz zu.

Beschluss:

1. Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 3 Mitgliedern gebildet.

2. Auf Vorschlag der Vertretern der Mitgliedsgemeinden (Art. 33 Abs. 1 S. 4 GO) werden bestellt:

lfd.

Nr.

Mitglied

Partei/ Wählergruppe

1

Markus Hofmann, Teuschnitz

parteilos

2

Siegfried Stubrach, Reichenbach

BLR

3

Martin Roppelt, Tschirn

Alternative für Tschirn

Stellvertreter: Mario Stingl (MiM), Teuschnitz

3. Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Siegfried Stubrach bestellt.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 9.

Bestellung der Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungsbeamten

Die Mitgliedsgemeinden einer VGem können jeweils die Ersten Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Eignungsvoraussetzungen nach dem Personenstandsgesetz nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.

Die Bestellung der Bürgermeister mit diesem Aufgabenbereich erlischt mit Ablauf ihrer Amtszeit am 30.04.2032.

Es wird vorgeschlagen, die Bürgermeister der 3 Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten zu ernennen.

Beschluss:

Der Erste Bürgermeister Frank Jakob (Teuschnitz), der Erste Bürgermeister Richard Balazs (Reichenbach) und der Erste Bürgermeister Klaus Daum (Tschirn), werden mit Wirkung vom 01. Mai 2026 zu Standesbeamten ernannt, deren Tätigkeit auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften und damit zusammenhängender Aufgaben beschränkt ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 10.

Widmung eines Nebenraums der Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ zum Eheschließungsort

Prüfung der Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ als Eheschließungsort

Am 23.04.2026 hat mit den örtlichen Standesbeamten und der Standesamtsaufsicht eine Ortseinsicht stattgefunden.

Die Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“ befindet sich im Standesamtsbezirk des Standesamtes Teuschnitz und ist Eigentum der Gemeinde Reichenbach. Die Gemeinde Reichenbach bzw. die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz kann die Räumlichkeiten nach Abstimmung mit dem Betreiber für standesamtliche Zwecke nutzen.

Der vorgesehene Raum für Eheschließungen ist barrierefrei erreichbar und ermöglicht eine ungestörte Durchführung der Trauzeremonie, da er vom regulären Gaststättenbetrieb abtrennbar ist. Die Räumlichkeiten bieten ausreichend Platz für größere Hochzeitsgesellschaften und entsprechen nach Art und Ausstattung den Anforderungen des § 14 PStG.

Beschluss:

Die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz widmet den in den Nebenraum der Gaststätte „Das Fränkische Reichenbach“, der im beiliegenden Grundriss markiert ist, zum Eheschließungsort im Standesamtsbezirk Teuschnitz.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

TOP 11.

Informationen des Gemeinschaftsvorsitzenden