Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
"Solarpark Rappoltengrün",
Gemarkung Rappoltengrün, Stadt Teuschnitz
sowie
5. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Teuschnitz
hier: Bekanntmachung des Änderungs- / und Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet "Solarpark Rappoltengrün", Gemarkung Rappoltengrün beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt.
Das Plangebiet selbst liegt im Teuschnitzer Stadtteil Rappoltengrün und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Rappoltengrün: 237, 238, 239, 239/1, 240, 241, 244, 245, 246, 247, 248, 251, 252.
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Rappoltengrün.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet "Frankenwald". In der Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung bzgl. Landschaftsschutzgebiet "Frankenwald sind die Stadt Teuschnitz und der Vorhabenträger zu dem Ergebnis gekommen, dass bei objektiver, neutraler, sach- und faktenbezogener Prüfung einer Realisierung des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik "Solarpark Rappoltengrün" in der Gemarkung Rappoltengrün" und der daraus resultierenden Freiflächenphotovoltaik-Anlage weder fachliche noch rechtliche Gründe entgegenstehen können und dürfen. Nach der Ansicht der Stadt Teuschnitz und des Vorhabenträgers liegen daher die Voraussetzungen einer Befreiungslage nach § VO LSG Frankenwald und § 67 BNatschG vor. Der Verpflichtung des Vorhabensträger zur Stellung eines Befreiungsantrages wird in dem noch zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Teuschnitz abzuschließenden Durchführungsvertrag abgesichert werden.
In der Sitzung des Stadtrates vom 17.07.2023 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen, diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Vorentwurfsplanungen mit Datum vom 20.06.2023 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
07.08.2023 bis 08.09.2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Teuschnitz abgegeben werden. Für Auskünfte steht während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz unter Tel. 09268/972-17 zur Verfügung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" welches ebenfalls mit zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Stadt Teuschnitz