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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 15/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungen aus dem Rathaus

In den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz sind in letzter Zeit immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen eingegangen.

Besonders bedauerlich ist, dass vermehrt berichtet wird, dass Hundehalter zwar den Kot ihrer Tiere einsammeln, jedoch die gefüllten Plastikbeutel einfach am Wegesrand oder sogar auf Spielplätzen liegenlassen.

Dies ist nicht nur unachtsam, sondern auch äußerst unangemessen!

Der Hundekot mag zwar in einem Beutel verpackt sein, doch dieser gehört nicht einfach in die Natur abgelegt! Diese liegen gelassenen Beutel verschmutzen nicht nur unsere Wiesen, Straßen und öffentlichen Plätze, sondern stellen auch eine unschöne, oftmals sogar gefährliche Belastung dar. Besonders auf Spielplätzen, wo Kinder spielen, ist dies ein untragbarer Zustand.

Was können Sie tun?

  • Wenn Sie den Kot Ihres Hundes eingesammelt haben, lassen Sie den Beutel nicht einfach liegen! Entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß.
  • Nutzen Sie die aufgestellten Mülleimer oder nehmen Sie die Beutel mit nach Hause und werfen Sie sie dort in den Müll.
  • Hundekotbeutel, die am Wegesrand abgelegt werden, sind genauso ein Problem wie der Kot selbst. Sie gehören nicht in die Landschaft!

Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, Gemeinde oder der Mitmenschen, die Hinterlassenschaften von Hunden zu entfernen. Hundekot gilt als Abfall und gehört in die Restmülltonne.

Wichtiger Hinweis zu Spielplätzen:

Leider gab es in letzter Zeit auch wieder Beschwerden über Hunde, die auf Spielplätzen in Teuschnitz und Reichenbach frei herumlaufen oder dort ausgeführt werden. Hunde haben auf Spielplätzen, auch auf den Wegen, nichts zu suchen! Die Gefahr von Verunreinigungen und gesundheitlichen Risiken für die Kinder ist zu groß.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass es rechtlich unzulässig ist, einen Hund unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Hunde müssen immer in „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße oder sogar mit einer Strafanzeige rechnen.

Wir bitten daher alle Hundehalter, besonders achtsam zu sein und diese Regeln zu beachten. Die Mitmenschen, die Kinder und die Umwelt werden es Ihnen danken!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.