| TOP 1. | Bürgersprechstunde |
Entfällt
| TOP 2. | Bekanntgaben |
Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 17.06.2024
| 1. | Die Stadt erwirbt das Grundstück Fl.Nr. 262/14 Gemarkung Wickendorf von der katholischen Kirchenstiftung zum Preis von 1,00 € für die Installation des Spielplatzschiffs der Fa. Playmobil. |
| 2. | Das Angebot zur Herausnahme des Pflasters in der Hauptstraße und Asphaltierung i.H.v. 15.611,35 € wurde abgelehnt. Der bisherige Pflasterbereich soll wieder hergestellt werden. |
| 3. | Die Ausschreibung für den Neubau eines Mischwasserkanals Luckenberg – Thüringer Straße wurde aufgehoben. |
| TOP 3. | Genehmigung der Sitzungsniederschrift |
Die Niederschriften der beiden öffentlichen Sitzungen vom 22.04.2024 und 13.05.2024 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| TOP 4. | Standesamtliche Angelegenheiten; Widmung des Arnika-Cafés sowie dem Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ zu Eheschließungsorten |
Die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz hat die Standesamtsaufsicht mit Schreiben vom 19.02.2024 um Einschätzung gebeten, ob das Arnika-Café sowie der Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ als Eheschließungsorte geeignet sind und zu solchen bestimmt werden können.
Hierzu fand am 19.02.2024 eine Ortsbesichtigung mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Teuschnitz und Gemeinschaftsvorsitzenden der VGem Teuschnitz, Frank Jakob, und der Standesamtsaufsicht statt, bei dem die beiden geplanten Eheschließungsorte besichtigt wurden.
Nach § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsmäßige Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.
Regelmäßig wird die Eheschließung in den Amtsräumen des Standesamtes vorgenommen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine „Widmung“ im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird.
Die Örtlichkeiten müssen im Sinne des § 14 PStG nach Art und Ausstattung der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen.
Das Arnika-Café als geplanter Eheschließungsort befindet sich im Standesamtsbezirk des Standesamtes Teuschnitz und ist im Eigentum der Stadt Teuschnitz. Es bietet Platz für ca. 50 Personen, ist barrierefrei erreichbar und ermöglicht eine ungestörte Durchführung der Eheschließung (abschließbar für den Publikumsverkehr, wetterunabhängig).
Der Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ liegt ebenfalls im Standesamtsbezirk Teuschnitz und ist im Eigentum der Stadt Teuschnitz. Eine Nutzung des Saales durch die Stadt ist vertraglich mit dem Pächter vereinbart. Der Saal ist durch einen Aufzug barrierefrei erreichbar. Eine ungestörte Durchführung der Eheschließung ist gewährleistet (abgetrennt vom sonstigen Gaststättenbetrieb, wetterunabhängig).
Durch die Bestimmung beider Räumlichkeiten zu Eheschließungsorten könnte auch eine größere Hochzeitsgesellschaft der Zeremonie beiwohnen, da das Trauzimmer im Rathaus dafür nicht ausgelegt ist.
Gegen die Bestimmung des Arnika-Cafés und des Veranstaltungssaales im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ als Eheschließungsorte bestehen lt. Schreiben der Standesamtsaufsicht vom 21.02.2024 unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und nachfolgender Vorgaben keine Bedenken:
| - | Am Eingang beider Örtlichkeiten sind Schilder anzubringen, die diese Orte als Eheschließungsorte des Standesamtes Teuschnitz ausweisen. |
| - | Die Möglichkeit der Eheschließung an den beiden o.g. Eheschließungsorten für die Bürger darf nicht mit der Verpflichtung verbunden werden, Speisen und Getränke des Arnika-Cafés bzw. des Gasthauses “Schwarzes Kreuz” abzunehmen oder die Hochzeitsfeier dort abzuhalten. |
| - | Um Störungen der standesamtlichen Eheschließung zu vermeiden, sollte der Zugang zum Eheschließungsort während der Trauzeremonie für fremde, nicht zum Brautpaar gehörende Personen gesperrt werden. |
| - | Es ist eine Entscheidung des nach kommunalrechtlichen Vorschriften zuständigen Organs innerhalb der VGem Teuschnitz über die Bestimmung der beiden Lokalitäten zu Eheschließungsorten herbeizuführen. |
Die Entscheidung über die Widmung des Arnika-Cafés und dem Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ trifft die VGem Teuschnitz. Die Stadt Teuschnitz muss beide Räumlichkeiten als Eigentümer zur Verfügung stellen.
Beschluss:
| 1. | Die Stadt Teuschnitz steht der Widmung des Arnika-Cafés und dem Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ zu Eheschließungsorten sehr positiv gegenüber. |
| 2. | Die Stadt Teuschnitz stellt der VGem Teuschnitz den Arnika-Cafés und dem Veranstaltungssaal im Gasthaus „Schwarzes Kreuz“ als Eheschließungsorte zur Verfügung. |
| 3. | Für die Bereitstellung wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 € pro Eheschließung fällig und ist ab sofort für alle 3 Trauorte gleich. |
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| TOP 5. | Informationen des Bürgermeisters |