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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 16/2025
Stadt Teuschnitz
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Amtliche Bekanntmachungen

– Kostensatzung –

vom 29.04.2025

Die Stadt Teuschnitz erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Die Stadt Teuschnitz erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§ 3

1. Diese Satzung tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.01.2017 außer Kraft.

Teuschnitz, den 29.04.2025

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister

Anlage

zum Kostenverzeichnis

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