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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 17/2023
Stadt Teuschnitz
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Teuschnitz für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadt Teuschnitz hat in der Sitzung am 27.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.08.2023, Nr. 20 - 941/23 vom Haushaltsplan Kenntnis genommen. Der Haushaltsplan wird vom Tage des Erscheinens dieses Amtsblattes an in der Geschäftsstelle der VGem Teuschnitz (Rathaus) während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegt die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.

Die Haushaltssatzung ist nachstehend abgedruckt.

Teuschnitz, 11.08.2023

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister

HAUSHALTSSATZUNG

der Stadt Teuschnitz (Landkreis Kronach)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Teuschnitz folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.486.500,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 10.595.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind i.H.v. 2.262.800,00 € vorgesehen, davon sind 1.467.800,00 € für den Stammhaushalt und 795.000,00 € für kostendeckende Einrichtungen veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  370 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  360 v.H.

2. Gewerbesteuer —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000,00 festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Teuschnitz, 24.08.2023

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
1. Bürgermeister