| TOP 1: | Bürgersprechstunde |
Die Bürgersprechstunde entfällt.
| TOP 2: | Bekanntgaben |
Bekanntgaben von dringlichen Anordnungen bei Projekt Schwarzes Kreuz
1. Das Nachtragsangebot 05 der Fa. Löhner Metallbau aus Naila beinhaltet die Kosten für eine geänderte Ausführung des Treppengeländers im Bauteil A aufgrund statischer Erfordernisse. Der Auftrag beläuft sich auf 7.455,70 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört gewesen und es zu Verschiebungen und Verzögerungen gekommen wäre.
2. Das Nachtragsangebot 01 der Fa. Fliesen Beck aus Günstedt beinhaltet die Kosten für das Liefern und Einbauen von 18 Spiegeln in verschiedenen Ausführungen in den Sanitärräumen der Bauteile A-D. Der Auftrag beläuft sich auf 7.350,67 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört gewesen und es zu Verschiebungen und Verzögerungen gekommen wäre.
Bekanntgabe von Beauftragung von Nachträgen beim Projekt Schwarzes Kreuz
1. Bauendreinigung
Vergabe des Auftrages für die Bauendreinigung des Anwesens „Schwarzes Kreuz“ an die Fa. K & S Raumpflegeservice aus Altenplos in Höhe von 6.390,30 €.
2. Metallbauarbeiten
Das Nachtragsangebot 04 der Fa. Löhner beinhaltet die Kosten für ein geändertes Türelement am Kellerabgang neben dem Plattformlift. Aus Gründen eines optisch stimmigen Gesamtbildes wurde die Tür in Proportion und Materialität an den angrenzenden Aufzugsschacht angepasst. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 4.495,11 €.
3. Gussasphaltarbeiten
Das Nachtragsangebot 03 der Fa. Asphaltbau Schleiz beinhaltet die Kosten für eine Versiegelung auf dem Gussasphalt zum verbesserten Schutz der Böden in der Anlieferung sowie der Flure im Untergeschoss. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 2.716,28 €.
4. Schreinerarbeiten Fenster und Außentüren
Das Nachtragsangebot 06 der Schreinerei Volker Riedel aus Westhausen beinhaltet die Kosten für das Herstellen, Liefern und Montieren von Blenden an den Fenstern. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 310,59 €.
5. Kücheneinrichtung
Die Nachtragsangebote NA07 (2.257,43 €), NA08 (1.693,87 €) NA09 (622,43 €) und NA 10 (718,17€) wurden beauftragt. NA07 beinhaltet die Zwischenlagerung, NA08 Fernmeldetechnik, NA09 Wandanschlussleisten im Bereich der Küche aus hygienischen Gründen und NA10 notwendige Reiniger und Klarspülmittel.
| TOP 3: | Genehmigung der Sitzungsniederschrift |
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 4: | Vorstellung der Teuschnitz-App |
Im Rahmen einer Produktpräsentation hat die Fa. Cosmema aus Gaimersheim eine Bürger-App vorgestellt. Die App ist auf Android- und Apple-Geräten erhältlich.
| Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Teuschnitz und deren Stadtteile folgenden Service und Mehrwerte bieten: | |
| - | Übersicht über Vereine, Freizeitangebote und andere verfügbare Infrastruktur |
| - | ÖPNV-Auskunft |
| - | Kleinanzeigen für Nachbarschaftshilfe |
| - | Aktuelles aus dem Rathaus und Kontaktinformationen |
| - | Wichtige Informationen werden als Push-Benachrichtigung direkt auf dem Smartphone angezeigt |
| Derzeit bietet die Stadt Teuschnitz folgende Informationskanäle für die Bürgerinnen und Bürger an: | |
| - | Amtliches Mitteilungsblatt und Regionaltageszeitungen |
| - | Bekanntmachungstafeln |
| - | Homepage (www.teuschnitz.de) |
| - | |
Die Kosten für die Ersteinrichtung der App betragen 3.448,62 € brutto. Für die Betreuung und dem Einstellen der zu veröffentlichenden Inhalte betragen die Kosten monatlich pauschal 219,95 € brutto.
Für die Anschaffung sind im Haushalt keine Mittel veranschlagt.
Diskussion:
Die Vorstellung der Teuschnitz-App wurde durch den Stadtrat positiv angenommen. StR Stefan Srocka äußerte Bedenken ob die prognostizierten 60 - 80% Nutzer tatsächlich realistisch sind.
Kein Beschluss
| TOP 5: | Absichtserklärung Gründung ILE-Rennsteig |
Bgm. Frank Jakob informiert den Stadtrat über die Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Durch die Zusammenarbeit in einer ILE kann die strategische, zukunftsfähige Entwicklung der Kommune bzw. der Region auch interkommunal angegangen, Synergien genutzt, Herausforderungen gemeinsam bewältigt und Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden. In Bayern gibt es aktuell schon rund 120 ILE-Regionen, die durch die Ländliche Entwicklung unterstützt und von den sieben bayerischen Ämtern für Ländliche Entwicklung betreut werden, sodass knapp jede zweite bayerische Kommune bereits in einer ILE organisiert ist.
Die Bürgermeister der Gemeinden Teuschnitz, Reichenbach, Tschirn, Ludwigsstadt, Tettau, Steinbach a. Wald, Nordhalben, Lehesten und Wurzbach haben bereits erste Gespräche geführt und können sich eine Kooperation grundsätzlich vorstellen. Gemeinsame Themenschwerpunkte könnten u.a. die hausärztliche Versorgung, Erneuerbare Energien und Tourismus in der Rennsteig-Region sein. Die gemeinsamen Entwicklungsziele werden in einem Entwicklungskonzept vor Gründung der ILE erarbeitet.
Die Aktivitäten im Rahmen der ILE werden durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) begleitet und finanziell gefördert. Nach der Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) kann eine Personalstelle zur Umsetzung von Projekten gefördert werden. Außerdem stehen einer ILE weitere Fördermittel für konkrete Projekte (nicht investiv) sowie das Regionalbudget (für bayerische Gemeinden, aktuell noch befristet bis 2025) zur Verfügung.
Die Vorbereitungsphase für die angestrebte ILE startet zur Findung gemeinsamer Themen und als Auftakt für die Konzept-Erstellung mit einem Workshop an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim. Nach erfolgreicher Konzepterstellung – das von einem Planungsbüro begleitet und vom ALE Oberfranken dem TMIL zu 75% gefördert wird – kann die eigentliche Gründung einer ILE per Stadtratsbeschluss erfolgen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Idee einer ILE-Gründung mit den Gemeinden Teuschnitz, Reichenbach, Tschirn, Ludwigsstadt, Tettau, Steinbach a. Wald, Nordhalben, Lehesten und Wurzbach sowie ggf. weiteren Kooperationsgemeinden zustimmend zur Kenntnis.
2. Er beauftragt den 1. Bürgermeister, die Gespräche mit den Partnergemeinden, dem ALE Oberfranken und dem TMIL weiterzuführen und zu vertiefen sowie die gemeinsame Vorbereitungsphase zur vorgesehenen Gründung einer ILE zu starten.
3. Der Auftrag zur Erstellung des ILE-Konzeptes an ein Planungsbüro soll nach einer Angebotseinholung in Abstimmung mit den anderen Kommunen erteilt werden. Die anteiligen Kosten (ca. 2.000-3.000 €) werden übernommen.
4. Der 1. Bürgermeister informiert den Stadtrat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Thema ILE.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 6: | Stellungnahme zur Tektur zum Ausbau einer Scheune zur Schaubrauerei |
Der Tektur zum Ausbau einer Scheune zur Schaubrauerei wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 7: | Stellungnahme zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Umspannwerkes |
Dem Bauvorhaben der Firma Münch Solerium GmbH & Co. KG auf Errichtung eines Umspannwerkes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 8: | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Haßlach“, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz |
In seiner Sitzung vom 21.11.2022 beschloss der Stadtrat der Stadt Teuschnitz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Haßlach sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz. Durch zwischenzeitlich erfolgte Planungen hat sich der Geltungsbereich geändert und betrifft folgende Flurstücke der Gemarkung Haßlach:
197, 198, 199, 200 (Teilfläche), 318, 323, 334, 334/2, 334/3, 334/4, 335, 342 (Teilfläche), 343 (Teilfläche), 358/4, 358/5, 359, 360, 361 und 365
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 22,9 ha.
Die Vorentwurfsplanungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Datum vom 13.06.2023 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nördlich des Zentrums von Haßlach. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden und Osten des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Diese Flächen bleiben aber von der geplanten Überbauung ausgeschlossen.
Änderungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für nachfolgende Grundstücke der Gemarkung Haßlach:
197, 198, 199, 200 (Teilfläche), 318, 323, 334, 334/2, 334/3, 334/4, 335, 342 (Teilfläche), 343 (Teilfläche), 358/4, 358/5, 359, 360, 361 und 365
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 22,9 ha.
| Billigung und frühzeitige Beteiligung | |
| • | Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz billigt den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Solarpark Haßlach, Planungsdatum 13.06.2023, als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. |
| • | Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, Sondergebiet Solarpark Haßlach, Planungsdatum 13.06.2023, als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. |
| • | Weiterhin beschließt der Stadtrat, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat. durchzuführen ist. |
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 9: | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Rappoltengrün“, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz |
In seiner Sitzung vom 21.11.2022 beschloss der Stadtrat der Stadt Teuschnitz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Rappoltengrün sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz. Durch zwischenzeitlich erfolgte Planungen hat sich der Geltungsbereich geändert und betrifft folgende Flurstücke der Gemarkung Rappoltengrün:
237, 238, 239, 239/1, 240, 241, 244, 245, 246, 247, 248, 251 und 252
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 36,1 ha.
Die Vorentwurfsplanungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Datum vom 13.06.2023 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Rappoltengrün.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“. In der Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung bzgl. Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald sind die Stadt Teuschnitz und der Vorhabenträger zu dem Ergebnis gekommen, dass bei objektiver, neutraler, sach- und faktenbezogener Prüfung einer Realisierung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Rappoltengrün“ in der Gemarkung Rappoltengrün“ und der daraus resultierenden Freiflächenphotovoltaik-Anlage weder fachliche noch rechtliche Gründe entgegenstehen können und dürfen. Nach der Ansicht der Stadt Teuschnitz und des Vorhabenträgers liegen daher die Voraussetzungen einer Befreiungslage nach § VO LSG Frankenwald und § 67 BNatschG vor. Der Verpflichtung des Vorhabensträger zur Stellung eines Befreiungsantrages wird in dem noch zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Teuschnitz abzuschließenden Durchführungsvertrag abgesichert werden.
Änderungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für nachfolgende Grundstücke der Gemarkung Rappoltengrün:
237, 238, 239, 239/1, 240, 241, 244, 245, 246, 247, 248, 251 und 252
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 36,1 ha.
| Billigung und frühzeitige Beteiligung: | |
| • | Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz billigt den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Solarpark Rappoltengrün, Planungsdatum 20.06.2023, als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. |
| • | Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, Sondergebiet Solarpark Rappoltengrün, Planungsdatum 20.06.2023, als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. |
| • | Weiterhin beschließt der Stadtrat, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat. durchzuführen ist. |
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| TOP 10: | Informationen des Bürgermeisters |
30-er Zone Wickendorf
In Wickendorf wird es eine Bürgerbefragung geben hinsichtlich der umstrittenen aktuellen Rechts-vor-Links-Regelung im Ort sowie der generellen Einführung einer Tempo-30-Regelung.
Sanierung Schulschwimmbad
Es wurden die alten Fliesen entfernt; das Becken ist für die Erneuerung vorbereitet. Die Arbeiten im Außenbereich haben begonnen.