Die Gemeinde Tschirn hat in der Sitzung vom 09.07.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.08.2024, Nr. 20 - 941/24 vom Haushaltsplan Kenntnis genommen. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an in der Geschäftsstelle der VGem Teuschnitz (Rathaus) während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegt die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
Die Haushaltssatzung ist nachstehend abgedruckt.
Tschirn, 23.08.2024
Gemeinde Tschirn
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tschirn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.237.100,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.279.300,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.597.500,00 vorgesehen.
Davon sind 151.500,00 € für den Stammhaushalt und 1.410.000,00 € für kostendeckende Einrichtungen geplant.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 387 v.H.
2. Gewerbesteuer — 400 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Teuschnitz,
Gemeinde Tschirn