| TOP 1: | Evaluation Städtebauförderung; Präsentation |
Zu diesem TOP begrüßte Bgm. Frank Jakob Herrn Dr. Dürsch vom Büro Dürsch aus München, Herrn Prof. Dr. Manfred Miosga von der Universität Bayreuth, Frau Dr. Sabine Hafner und Herrn Janis Schiffner von der gemeinnützigen Organisation KlimaKom aus Hummeltal.
Die Stadträte nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Kein Beschluss.
| TOP 2: | Bürgersprechstunde |
Entfällt
| TOP 3: | Bekanntgaben |
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2025
Die Stadt Teuschnitz schließt für die Anlagen in Haßlach und Rappoltengrün mit der Fa. Heimatstrom Teuschnitz GmbH & Co.KG jeweils einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023.
| TOP 4: | Genehmigung der Sitzungsniederschrift |
Entfällt
| TOP 5: | Antrag auf Verwendung des Stadtwappens |
1. Der Deutschen Funkturm DFMG Holding GmbH wird die Nutzung des Stadtwappens für das Hinweisschild am Funkmaststandort Rauschenberg, Fl.Nr. 855, Gemarkung Wickendorf, gestattet.
2. Die Genehmigung gilt ausschließlich für die Dauerhaftigkeit des Hinweisschildes im Rahmen des geförderten Projekts.
3. Eine weitergehende Nutzung des Stadtwappens ist nicht gestattet.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| TOP 6: | Kommunale Wärmeplanung; Beschlussfassung |
Der TOP wurde zuletzt in der Sitzung am 24.11.2025 behandelt.
Der Wärmeplan für die Stadt Teuschnitz wurde durch die Veit Energie Consult GmbH erarbeitet. Das Ergebnis dieser Analysen wurde dem Stadtrat in der Sitzung am 24.11.2025 vorgestellt.
Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und der damit verbundenen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sind Kommunen durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Dieser Plan dient als strategisches Instrument, um den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Vorgaben des WPG werden flankiert durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die weiterentwickelte EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD-Richtlinie), welche die Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor verschärfen.
Die Erstellung des Wärmeplans für die Stadt Teuschnitz erfolgte in den gesetzlich vorgesehenen vier Phasen:
Bestandsanalyse: Detaillierte Erhebung und Bewertung der aktuellen Wärmeversorgung sowie des aktuellen Wärmebedarfs im Gemeindegebiet.
Potenzialanalyse: Identifizierung und Quantifizierung der Potenziale für erneuerbare Energien (z.B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse) und ungenutzter Abwärme.
Zielszenario: Entwicklung eines konkreten Fahrplans zur Erreichung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum gesetzlich definierten Zeitpunkt.
Umsetzungsstrategie: Definition spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung des Zielszenarios und Festlegung des Controllings.
Die Unterlagen zur kommunalen Wärmeplanung mit Maßnahmenkatalog liegen als Anlage der Sitzungsniederschrift bei.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt vom kommunalen Wärmeplan inhaltlich Kenntnis und billigt die Bestands-, Potenzial- und Szenarienanalyse (Wärmeplan).
2. Das gesamte Stadtgebiet wird im Wärmeplan nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) als dezentrales Wärmeversorgungsgebiet nach § 18 WPG ausgewiesen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den kommunalen Wärmeplan nach § 23 Abs. 3 WPG zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| TOP 7: | Informationen des Bürgermeisters |
Bürgerstrom und Beteiligung an den Anlagen
Der Bürgerstromtarif kann ab 16.12.2025, also ab morgen online unter der Adresse www.grüüün.de gebucht werden. Die Konditionen für den Tarif lauten wie folgt:
| Preis pro kwh | 22,96 Cent |
| Grundgebühr pro Monat | 17,80 Euro |
| Garantie auf Strompreis | 20 Jahre |
| (beträgt 8,25 Cent(kwh) | |
Tarif nach einem Jahr flexibel kündbar
Die Beteiligung an den Anlagen Haßlach und Rappoltengrün ist ebenfalls ab 16.12.2025 möglich. Es handelt sich hierbei um ein Crowdinvest in Form eines sog. Nachrangdarlehens. Die Konditionen hierzu lauten:
| Volumen gesamt: | 750.000 € |
| Verzinsung | 6 Prozent |
| Laufzeit | 7 Jahre |
| Einstieg | ab 100 € |
Nähere Infos zu beiden Möglichkeiten auch auf der Homepage:
www.sonnenenergie-rennsteig.de
Der Mehrwert für die Stadt Teuschnitz liegt über die Gesamte Laufzeit des dazu abgeschlossenen Vertrages bei Einnahmen von 5 – 6 Mio. Euro, ohne einem einzigen Euro Eigenbeteiligung und ohne zu vertretendes Risiko.