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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 20/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung des Schulverbands Teuschnitz über die Gebühren für die Benutzung des Schulschwimmbads

vom 24. September 2025

Der Schulverband Teuschnitz erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende

Satzung

§ 1

Für die Benutzung des Schwimmbads und seiner Einrichtung werden folgende Gebühren erhoben:

a)

Benutzungsgebühren

Jahreskarten

Erwachsenenjahreskarte  — 150,00 €

Kinder- bzw. Ermäßigtenjahreskarte  —  100,00 €

Einzelkarten

Erwachsene 3,00 €

Kinder/Ermäßigt 2,00 €

b)

Sicherheitsleistungen

Sicherheitsleistung für den Schlüssel des Garderobenschranks 1,00 €

§ 2

(1)

Kinder bis einschließlich 6 Jahren haben im Schwimmbad freien Eintritt.

(2)

Geschlossene Klassen der Grundschule Teuschnitz einschließlich der Lehrkräfte haben freien Eintritt zum Schwimmbad.

(3)

Die DLRG Teuschnitz nutzt das Schwimmbad kostenfrei. Im Gegenzug übernimmt die DLRG die Badaufsicht.

(4)

Für die in § 1 Buchst. a) genannten Gebühren gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen:

-

Eine Erwachsenenkarte (Jahres-, oder Einzelkarte) ist von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu lösen, sofern nicht einer der folgenden Sonderfälle vorliegt.

-

Eine Kinder- bzw. Ermäßigtenkarte (Jahres-, oder Einzelkarte) erhalten Besucher ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis einschließlich 17 Jahre, Schüler, Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis einschließlich 25 Jahre sowie Personen mit mindestens 50 % Schwerbehinderung.

Die Voraussetzungen für die Ermäßigung sind auf geeignete Weise nachzuweisen (z.B. durch einen gültigen Reisepass, Personal-, Schwerbehinderten-, Schüler-, Studierenden- oder Dienstausweis). Sofern auf einem Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson vermerkt ist, hat diese Person freien Eintritt.

§ 3

Schuldner der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren ist derjenige, der das Schwimmbad und seine Einrichtungen benutzt.

§ 4

Die Gebühr entsteht mit Beginn der Benutzung des Schwimmbades und seiner Einrichtungen. Die Gebühr wird mit dem Entstehen fällig.

§ 5

Diese Satzung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Teuschnitz, 24.09.2025
Schulverband Teuschnitz
Frank Jakob
Schulverbandsvorsitzender