TOP 1: Vorstellung Ergebnis Markterkundung Gigabit-RL 2.0; weiteres Vorgehen
Zu diesem TOP begrüßte Bgmin Karin Ritter Herrn Martin Reuther vom Büro Reuther Netz-Planung aus Weismain.
Nach dem plötzlichen Förderstopp der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes im Oktober 2022 trat am 31.03.2023 die Gigabit-Richtlinie 2.0 in Kraft. Wie erwartet ist die Aufgreifschwelle gefallen und alle Adressen, die nicht über Koaxialkabel versorgt sind oder ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines Providers angekündigt wurde, sind förderfähig.
Nach der Markterkundung betrifft das insgesamt 309 Adressen, also das gesamte Gemeindegebiet.
Beschluss:
1. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Gigabitausbau im Rahmen der Gigabitförderverfahren der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung) voranzutreiben und dabei ein unterstützendes Ingenieurbüro im notwendigen Umfang zu beauftragen. Sowohl beim angestrebten Ausbau als auch bei der zweckmäßigen Beratung und Fachplanung sollen verfügbare Förderprogramme optimal genutzt werden.
2. Die Gemeinde Reichenbach beschließt, einen Förderantrag in vorläufiger Höhe gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu stellen und wählt hierbei das Betreibermodell. Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe erfolgt der Einstieg in ein Auswahlverfahren.
3. Als vorläufiges Erschließungsgebiet werden die förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet gemäß der Karte als Anlage zum Beschluss festgelegt.
4. Der Gemeinderat ist über die Entwicklung des Gigabitausbaus auf dem Laufenden zu halten. Als nächster Meilenstein ist dem Gremium das Ergebnis des Betreiber-Auswahlverfahrens zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 6 : 0
TOP 2: Bekanntgaben
Rennsteigstr. 16; Vergabe Fliesenarbeiten
Die Fa. Fliesenverlegung Kotschenreuther aus Wilhelmsthal hat gemäß Vollmachtsbeschluss vom 12.09.2023 den Auftrag für die Fliesenarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 123.857,78 € erhalten. Im Vergleich zur Kostenschätzung ergibt sich eine Kostenerhöhung in Höhe von 25.769,17 € brutto. Diese ergibt sich durch stark gestiegene Stundenlöhne sowie den gegenüber 2022 um ca. 12% erhöhten Baupreisindex.
Rennsteigstr. 16; Vergabe Außenputzarbeiten
Die Fa. Zeuß & Gäßlein aus Küps hat gemäß Vollmachtsbeschluss vom 12.09.2023 den Auftrag für die Außenputzarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 45.921,09 € erhalten. Im Vergleich zur Kostenschätzung ergibt sich eine Kostenminderung in Höhe von 4.177,91 € brutto.
Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 12.09.2023
1. Die Jugendfeuerwehr erhält für die Ausbildung einen Zuschuss i.H.v. 500,00 €
2. Die FFW Reichenbach erhält für Anschaffungen für Schulungszwecke einen Zuschuss i.H.v. 1.000,00 €.
3. Die Fa. Schindhelm aus Sonneberg hat den Auftrag für die Städtebauliche Aufwertung der Ortsdurchfahrt Reichenbach zum Angebotspreis von 434.765,93 € erhalten.
4. Die Fa. Schindhelm aus Sonneberg hat den Auftrag für Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Reichenbach zum Angebotspreis von 51.326,55 € erhalten.
TOP 3: Haushalt 2023
ENTWICKLUNG DER FINANZWIRTSCHAFT 2021 bis 2023
| Haushaltsansatz 2023 € | Haushaltsansatz 2022 € | Jahresrechnungs- ergebnis 2021 € |
| Verwaltungs- haushalt | 1.128.700,00 | 1.060.600,00 | 1.146.093,16 |
| Vermögens- haushalt | 1.706.400,00 | 1.540.500,00 | 924.811,73 |
| Gesamt | 2.835.100,00 | 2.601.100,00 | 2.070.904,89 |
Der Haushaltsplan 2023 hat ein Gesamtvolumen von 2.835.100,00 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.128.700,00 € und auf den Vermögenshaushalt 1.706.400,00 €.
Der Haushaltsplan 2023 ist nicht genehmigungspflichtig, da er keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die Hebesteuersätze mit 300% für Grundsteuer A, 300% für Grundsteuer B und 250% für Gewerbesteuer werden beibehalten.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 185.000,00 € festgesetzt.
Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 1.128.700,00 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 68.100,00 € erhöht.
Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben gegenüber des Haushalts 2022 (+/- 5.000,00 €)
Verwaltungshaushalt Einnahmen
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Haushalts- ansatz 2022 € | Haushalts- ansatz 2023 € | Mehr- bzw. Minderein- nahmen € |
| 1. | Kanalbenutzungsgebühren | 70.700,00 | 66.500,00 | -4.200,00 |
| 2. | Mieten aus Wohnungen | 8.000,00 | 12.500,00 | 4.500,00 |
| 3. | Gewerbesteuer | 40.000,00 | 52.000,00 | 12.000,00 |
| 4. | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 352.800,00 | 372.400,00 | 19.600,00 |
| 5. | Schlüsselzuweisungen vom Land | 351.900,00 | 384.700,00 | 32.800,00 |
| 6. | Ausgleich Gewerbesteuerausfälle | 6.600,00 | 0,00 | -6.600,00 |
| 7. | Sonstige Mehreinnahmen |
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| 10.000,00 |
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| 68.100,00 |
Verwaltungshaushalt Ausgaben
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Haushalts- ansatz 2022 € | Haushalts- ansatz 2023 € | Mehr- bzw. Minderaus- gaben € |
| 1. | Personalkostenzuschuss KiGa | 140.000,00 | 165.000,00 | 25.000,00 |
| 2. | Angestelltenvergütung; Beschäftigungsentgelt | 47.600,00 | 6.700,00 | 40.900,00 |
| 3. | Unterhalt von Straßen | 15.000,00 | 5.000,00 | -10.000,00 |
| 4. | Bauhofumlage | 0,00 | 84.100,00 | 84.100,00 |
| 5. | Dienstleistung durch Dritte | 15.900,00 | 0,00 | -15.900,00 |
| 6. | Erstattung Klärwärter | 15.000,00 | 20.000,00 | 5.000,00 |
| 7. | Unterhalt Mietwohnungen | 10.000,00 | 1.000,00 | -9.000,00 |
| 8. | Bewirtschaftungen eigene baul. Anlagen | 35.000,00 | 15.000,00 | -20.000,00 |
| 9. | Kreisumlage | 303.200,00 | 285.900,00 | -17.300,00 |
| 10. | VG-Umlage | 108.300,00 | 125.100,00 | 16.800,00 |
| 11. | Zuführung Vermögenshaushalt | 65.100,00 | 102.100,00 | 37.000,00 |
| 12. | Sonstige Mehrausgaben |
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| 13.300,00 |
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| 68.100,00 |
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2023 erfolgt durch eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 125.100,00 €.
Die Mindestzuführung beträgt 8.900,00 € für die Tilgung der Kredite.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 1.706.400,00 € und ist gegenüber dem Vorjahr um 165.900,00 € angestiegen.
Das Investitionsvolumen beträgt 1.706.400,00 € (Vorjahr 1.531.600,00 €).
Zusammenstellung und Finanzierung der Investitionen:
| Lfd. Nr. | Maßnahme | Ausgaben € | Einnahmen € | Eigenanteil der Gemeinde € |
| 1. | Anschaffung Pager, Sirenen-steuerempfänger, Hydranteneinbau OD, Kapellenstraße | 50.200,00 | 8.600,00 | 41.600,00 |
| 2. | Investitionszuschuss Schulverband | 157.000,00 | 0,00 | 157.000,00 |
| 3. | Planungskosten Innenentwicklungskonzept | 2.500,00 | 10.400,00 | -7.900,00 |
| 4. | Rennsteigstr. 16 Anwesen | 1.200.000,00 | 900.000,00 | 300.000,00 |
| 5. | Gestaltung Randbereich KC 24 | 150.000,00 | 120.000,00 | 30.000,00 |
| 6. | Sanierung Kremnitzstr. | 20.000,00 | 10.000,00 | 10.000,00 |
| 7. | Zuschuss Verkehrsübungsplatz | 9.500,00 | 0,00 | 9.500,00 |
| 8. | Straßenbeleuchtung | 3.500,00 | 0,00 | 3.500,00 |
| 9. | Erwerb von beweglichen Sachen für Kläranlage | 18.000,00 | 0,00 | 18.000,00 |
| 10. | Kanalsanierung | 20.000,00 | 0,00 | 20.000,00 |
| 11. | Kanalhausanschlüsse pauschal | 1.000,00 | 1.500,00 | -500,00 |
| 12. | Markterkundung Breitband | 3.000,00 | 3.000,00 | 0,00 |
| 13. | Investitionsumlage FWG | 27.800,00 | 0,00 | 27.800,00 |
| 14. | Grunderwerb pauschal | 35.000,00 | 500,00 | 34.500,00 |
| insgesamt | 1.697.500,00 | 1.054.000,00 | 643.500,00 |
Ausgleich des Vermögenshaushaltes
Der Ausgleich des Vermögenshaushalts erfolgt über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 397.900,00 €.
Schulden
|
| €/Einwohner bei 673 EW |
| Schuldenstand am 01.01.2023 | 11.178,65 € | 16,61 € |
| Tilgungen 2023 | 8.732,40 € | 12,98 € |
| Schuldenstand am 31.12.2023 | 2.454,25 € | 3,63 € |
Rücklage
| Rücklagenstand am 01.01.2023 | 717.664,90 € |
| vorgesehene Entnahme aus der Rücklage | 397.900,00 € |
| Rücklagenstand am 31.12.2023 | 319.764,90 € |
Finanzplanung
Der Verwaltungshaushalt pendelt sich in den nächsten Jahren auf ein Volumen von 1.080.500,00 €/Jahr ein.
Der Vermögenshaushalt wird maßgeblich von den städtebaulichen Projekten der Gemeinde Reichenbach beeinflusst, die im Investitionsprogramm 2022-2026 näher aufgegliedert sind.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.
2. Der Finanzplan für die Jahre 2022-2026 wird genehmigt.
3. Der Stellenplan wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 6 : 0
TOP 4: Genehmigung der Sitzungsniederschrift
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.09.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 6 : 0
TOP 5: Informationen der Bürgermeisterin
Stromvergabe
Die Gemeinde Reichenbach nimmt in regelmäßigen Ausschreibungsintervallen an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus Schwerin über die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz teil. Nach den Ergebnissen im Vorjahr hat sich die Verwaltung in Absprache mit den Bürgermeistern entschieden, den Vertrag mit dem Büro KUBUS zu kündigen und selbst eine Ausschreibung durchzuführen. Das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung von Strom hat der Anbieter N-Ergie mit einem Betrag von 13,4 ct/kWh für 1 Jahr abgegeben.
Schülerbeförderung
Der Gemeinde Reichenbach wurde mit Bescheid zur Sperrung der Ortsdurchfahrt Reichenbach mitgeteilt, dass die Bushaltestelle im Ort nicht mehr angefahren wird. Ab Montag, 09.10.2023 wurde eine Ausweichhaltestelle an die Ortseinfahrt von Reichenbach verlegt, was bedeutet, dass die Schulkinder einen teilweise über 1 km langen Fußweg zurücklegen müssen.
Diese Maßnahme ist nicht nachvollziehbar, da bei einer vergleichbaren, vorangegangenen Baumaßnahme die Haltestelle im Ort angefahren wurde.
Bis heute konnte das Problem mit der Mobilitätszentrale nicht geklärt werden, weshalb Landrat Klaus Löffler mit einer Eltern-Petition zu dieser Problematik hinzugezogen werden soll.
Planungen Kremnitzstraße 1
Die Firma Schindhelm aus Sonneberg wurde mit den Straßenbauarbeiten der Ortsdurchfahrt Reichenbach beauftragt. Während der Baumaßnahme benötigt diese den geschaffenen Platz als Lagerstelle. Die Fa. Fickenscher aus Sparneck, die mit den Abrissarbeiten für die Anwesen Kremnitzstr. 1 beauftragt wurde, soll deshalb mit der Platzherstellung nach dem Abbruch des Hauses Kremnitzstr. 1 warten.
Anwohner haben bei der Baueinweisung die Planungen in Frage gestellt, weshalb noch einmal überlegt werden soll, den Fußgängerweg anders zu platzieren.