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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 22/2023
Stadt Teuschnitz
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Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Teuschnitz und vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Haßlach“ gemäß § 12 BauGB im Parallelverfahren;

- Beschluss zur Billigung und öffentlichen Beteiligung

gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Haßlach“, Gemarkung Haßlach beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:

Das Plangebiet selbst, liegt im Teuschnitzer Gemeindeteil Haßlach und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Haßlach:

197

198

199

200 (Teilfläche)

318

323

334

334/2

334/3

334/4

335

342 (Teilfläche)

343 (Teilfläche)

358/4

358/5

359

360

361

365

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nördlich des Zentrums von Haßlach.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden und Osten des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Diese Flächen bleiben aber von der geplanten Überbauung ausgeschlossen.

In der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2023 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 05.10.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Der Beschluss des Stadtrats wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

10.11.2023 bis 15.12.2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Öffnungszeiten:

Montag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:00 Uhr

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Teuschnitz abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Stadt Teuschnitz) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Teuschnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

-

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

-

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

-

der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

-

die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

-

die Darstellungen von Landschaftsplänen.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister