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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 24/2024
Stadt Teuschnitz
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Amtliche Bekanntmachungen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Ergänzungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Wickendorf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 18.11.2024 wurde der Geltungsbereich erweitert.

Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Wickendorf:

541 (Teilfläche)

566

567

568

569

570 (Teilfläche)

623

625

626

684

685

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 500 m Entfernung südlich des Zentrums des Gemeindeteiles Wickendorf sowie ca. 3000m südlich des Stadtzentrums von Teuschnitz. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2024 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Vorentwurfsplanungen mit Datum vom 25.10.2024 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 12.01.2025

im Rathaus der Stadt Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Öffnungszeiten:

Montag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:00 Uhr

Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter: www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Teuschnitz, 28.11.2024

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister