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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 24/2024
Gemeinde Tschirn
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.12.2024 findet in der Turnhalle Reichenbach eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie für die komplette Verwaltungsgemeinschaft statt.

Erneuerung Pumpe Kläranlage

Die Sandfangpumpe war nach 25 Jahren ausgefallen und nicht mehr reparabel. In einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO wurde eine Ersatzpumpe von der Fa. Dörnhöfer aus Kulmbach zum Angebotspreis von 5.481,02 € gekauft. Die Anordnung war notwendig, da sonst der Betriebsablauf der Kläranlage erheblich gestört bzw. nicht möglich gewesen wäre.

Die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 09.07.2024 und vom 24.09.2024 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A in Tschirn wird ab 01.01.2025 auf 250 v. H. festgesetzt.

2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Tschirn wird ab 01.01.2025 auf 185 v. H. festgesetzt.

3. Der Gemeinderat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 oblag dem Rechnungsprüfungsausschuss mit der Vorsitzenden Simone Keim und den Mitgliedern Michael Hader, Thomas Hofmann und Larissa Sonntag.

Die Rechnungsprüfung fand am 18.10.2024 statt.

Anregungen, Hinweise, Anfragen und Überprüfungen:

1. Tageszeitung Umstellung auf Online/Anmerkung aus 2022

Es ist zu überlegen, die Tageszeitung aus Kosten- und Umweltgründen auf Online-Abo umzustellen.

Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Umstellung ist im Oktober 2024 erfolgt.

2. Obdachlosenunterbringung

In 2023 wurde eine Rechnung für die Unterbringung eines Obdachlosen i.H.v. 64,20 € gezahlt.

Nach Beschluss der Übertragung des sozialen Wohnungsbaus auf den LCC sollte gegen eine höhere Kreisumlage die Zuständigkeit beim LCC liegen. Die Verwaltung hatte beim LCC nach einer Unterkunft angefragt, zu diesem Zeitpunkt gab es aber keine freien Wohnungen, weshalb sich die Verwaltung um eine Unterkunft kümmern musste.

Stellungnahme des Bürgermeisters: Es wurde ein Schreiben an den LCC verfasst mit der Bitte um Klärung.

3. Getriebeschaden Mittleres Löschfahrzeug / keine Info an den Gemeinderat

Im Rahmen einer Übung konnte das MLF nicht mehr geschalten werden. Es wurde sofort in die Werkstatt gebracht und repariert um die Einsatzbereitschaft wiederherzustellen. Die Kosten beliefen sich auf 5.057,41 €, die Ausgaben wurden nicht bekannt gegeben.

Stellungnahme des Bürgermeisters: Wird künftig beachtet.

Feuerwehreinsatzbescheide

Der Feuerwehreinsatzbescheid aus 2018 ist immer noch offen. Für 2023/24 sind noch keine Bescheide geschrieben worden.

Stellungnahme der Verwaltung: Es ist noch kein Widerspruchsbescheid vom Landratsamt ergangen. Es wird nochmals daran erinnert. Die Bescheide für 2023 werden in den nächsten Wochen geschrieben.

4. Rechnung Krumpholz

Es wurden 2 Abschlagsrechnungen nicht detailliert vom Ingenieurbüro geprüft. Sie enthielten zwar einen Anweisungsstempel, aber keine Einzelpostenprüfung. Eine ordentliche Prüfung der Einzelpositionen muss mit nächster Abschlags- oder Schlussrechnung erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Rechnung ist am 15.12.2023 (Freitag) beim Ingenieurbüro eingegangen, deren Weihnachtsurlaub begann am 20.12.2023. In Absprache mit der Verwaltung wurde vereinbart die Abschlagsrechnungen zu zahlen, vorbehaltlich der Prüfung der Massen. Der Gemeinde Tschirn ist dadurch kein Schaden entstanden, weil die exakte Prüfung der Massen mit der Schlussrechnung erfolgt und ggf. Abzüge dort noch gemacht werden können.

5. Wasserbezug FWO

Die Gemeinde Tschirn hat einen Vertrag mit der FWO über die Lieferung von 25.000 m³ +/- 10 % Trinkwasser. Für darüberhinausgehende Mengen werden 0,52 € Zuschlag berechnet. Insgesamt hat die Gemeinde Tschirn in 2023 30.768 m³ abgenommen, was zu Mehrkosten von 1.700,00 € führte. Es stellt sich die Frage, ob die Abnahmemengen erhöht werden sollten.

Im Vergleich zu den verkauften Wassermengen betragen die Wasserverluste ca. 15.000 m³. Es stellt sich die Überlegung, wie diese reduziert werden können.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Wasserverluste sind unbestritten zu hoch. Der Bauhof wurde beauftragt alle ungemessenen Abnehmer zu erfassen und soweit möglich Wasserzähler einzubauen. Zusammen mit der FWO sollen in den kommenden Wochen Rohrbrüche gesucht werden. Das Ergebnis wird dann vorgestellt.

Außerdem wurde ein Antrag an die FWO gestellt, die Zusatzkosten für die Übermengen solange einzustellen, bis das Netz wieder in Ordnung ist.

Beschluss:

1. Mit der Erledigung der Anregungen, Hinweise, Anfragen und Überprüfungen besteht Einverständnis.

2. Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:

3. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

4. Der Verwaltung wird für das Rechnungsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 6 : 0

Bgm. Peter Klinger nahm als persönlich Beteiligter nicht an der Abstimmung teil.

In der Zeit vom 13.06.2023 bis 10.10.2024 wurde durch Regierungsrätin Maria Müller vom LRA Kronach die überörtliche Rechnungsprüfung für den Zeitraum 2006 – 2021 durchgeführt.

Beschluss:

1. Der Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung 2006 – 2021 wird zur Kenntnis genommen.

2. Mit den Erledigungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 6 : 0

Bgm. Peter Klinger nahm als persönlich Beteiligter nicht an der Abstimmung teil.

Die bisherige Entwässerungssatzung (EWS) wurde in der Sitzung am 18.05.2010, TOP 2, ö erlassen. Seitdem gab es einige Rechtsanpassungen und –änderungen, die einen Neuerlass der Satzung notwendig machen.

Bei dem Neuerlass wird sich an das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetags gehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende Entwässerungssatzung (EWS), deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ stammt aus dem Jahr 2015. Seitdem haben sich die Pauschalsätze geändert und es gab redaktionelle Änderungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 der Sitzungsniederschrift beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Der TOP 9.1: Maßnahmen für Straßenbau und RZWas 2024- 2028; Grundsatzbeschluss wird in die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Die Verwaltung bereitet mit dem Büro SRP aus Kronach derzeit einen Förderantrag für die RZWas für Straßen-, Kanal- und Wasserleitungssanierungen vor. Aufgrund des Antrags erhält die Gemeinde Tschirn voraussichtlich einen Förderbescheid mit einer Gültigkeit von 4 Jahren. In diesem Antrag sind deshalb alle Maßnahmen im Bereich Wasser und Kanal aufzunehmen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich umgesetzt werden sollen.

Im Zusammenhang mit dem Bau von Kanal- und Wasserleitungen werden auch immer Maßnahmen für den Breitbandausbau, Strom- und Erdverkabelung und der Straßenbau selbst geprüft und berücksichtigt.

Nach aktuellem Stand müssten folgende Maßnahmen in den Antrag aufgenommen werden:

Wasserleitungsbau

1. Ausbau Bergweg

2. Ausbau Pappelstraße / Waldweg / Wendleite

3. Ausbau Wiesenstraße

Kanalbau

1. Ausbau Bergweg

2. Ausbau Pappelstraße / Waldweg / Wendleite

3. Ausbau Wiesenstraße

Ob tatsächlich alle Maßnahmen wie gewünscht angegangen werden können, wird immer von der Förderkulisse und den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde Tschirn abhängig sein.

Beschluss:

Die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsmaßnahmen werden in folgender Reihenfolge umgesetzt:

1. 2025: Ausbau Bergweg

2. 2026: Wiesenstraße

3. 2027: Ausbau Pappelstraße/Waldweg/Wendleite

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Teuschnitzer Str. 4

GR Klaus Daum erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand des Projekts „Abriss des Anwesens Teuschnitzer Straße 4“. Bgm Peter Klinger informierte, dass seitens der Verwaltung sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Derzeit wird die Erteilung des Bescheids durch das Amt für Ländliche Entwicklung abgewartet.