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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 25/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Anpassung der Kosten für einen Reisepass für Personen über 24 Jahren

Zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60 € auf 70 €.

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Dieses wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.