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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 25/2023
Stadt Teuschnitz
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1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Teuschnitz (BGS-EWS)

vom 23.11.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Teuschnitz folgende 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

1.

§ 9a Grundgebühr

Erhält bei Abs. 2 folgenden Wortlaut:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählen mit Dauerdurchfluss

bis

4 m³/h

150,00 €/Jahr

bis

10 m³/h

300,00 €/Jahr

bis

16 m³/h

450,00 €/Jahr

über

16 m³/h

600,00 €/Jahr.

2.

§ 10 Einleitungsgebühr

Erhält bei Abs. 1 Satz 2 folgenden Wortlaut:

Die Gebühr beträgt 2,90 € pro Kubikmeter Abwasser.

3.

§ 16 Inkrafttreten

Erhält bei Abs. 1 folgenden Wortlaut:

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Teuschnitz, 23.11.2023

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister