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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 25/2023
Stadt Teuschnitz
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1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wassergebührensatzung der Stadt Teuschnitz (BGS-WAS)

vom 23.11.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Teuschnitz folgende 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

1.

§ 9a Grundgebühr

Erhält bei Abs. 2 folgenden Wortlaut:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis

4m³/h

120,00 €/Jahr

bis

10m³/h

240,00 €/Jahr

bis

16m³/h

360,00 €/Jahr

über

16m³/h

480,00 €/Jahr.

2.

§ 10 Verbrauchsgebühr

Erhält bei Abs. 1, Satz 2 folgenden Wortlaut:

Die Gebühr beträgt 2,58 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

3.

§ 16 Inkrafttreten

Erhält bei Abs. 1 folgenden Wortlaut:

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Teuschnitz, 23.11.2023

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Bürgermeister