TOP 1: Bürgersprechstunde
TOP 2: Bekanntgaben
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2023:
1. Den Auftrag für die Tischlerarbeiten/Innentüren beim Projekt Kindergarten Wickendorf hat die Schreinerei Bayer aus Teuschnitz zum Angebotspreis von 77.764,12 € erhalten.
2. Das Büro ProTerra aus Knetzgau hat den Auftrag für die hydraulische Überrechnung des Kanalnetzes in Haßlach zum Angebotspreis von 8.671,53 € erhalten.
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2023:
1. Die Stadt tauscht mit der Stiftung Lebensräume für Mensch und Natur das Grundstück Fl.Nr. 2672 Gemarkung Teuschnitz mit den Grundstück Fl.Nr. 370 Gemarkung Teuschnitz und zahlt dafür 4.500,00 €.
2. Die Stadt tauscht mit der SGW Vermögensverwaltungs-GmbH wertgleich das Grundstück Fl.Nr. 319/14 Gemarkung Teuschnitz mit den Grundstücken Fl.Nrn. 318/84, 318/85, 319/17 und 319/18 Gemarkung Teuschnitz.
3. Die Stadt erwirbt von Frau Hildegard Rech die Grundstücke Fl.Nrn. 314/11 und 314/12 Gemarkung Teuschnitz für insgesamt 40,00 €.
4. Das Ing.-Büro HTS-Plan GmbH aus Kronach erhält den Auftrag für die Planungen der Kanalsanierung im Bereich Ortsdurchfahrt Haßlach zum Angebotspreis von 104.219,07 €.
5. Für die Sanierung des Kindergartens Wickendorf wurde der Nachtrag 01 der Fa. Kirchner aus Kronach i.H.v. 8.510,13 € genehmigt.
6. Die Fa. Renk aus Marktrodach erhält den Auftrag für die Innen- und Außenputzarbeiten beim Kindergarten Teuschnitz zum Angebotspreis von 34.516,46 €.
Bekanntgabe von Aufträgen und Nachträgen:
1. Kindergarten Wickendorf; Estricharbeiten, Nachtrag 01 Fa. Hauenstein
Der Nachtrag 01 der Fa. Hauenstein für die Estricharbeiten beinhaltet die Dämmung eines nicht unterkellerten Teils im Treppenhaus und der Garderobe. Dies ist für die Fußbodenheizung notwendig. Die Kosten belaufen sich auf 2.419,57 €.
2. Kindergarten Wickendorf; Innenputzarbeiten, Nachtrag 01 Malerbetrieb Malsam
Der Nachtrag 01 des Malerbetriebes Malsam aus Küps für die Innenputzarbeiten beinhaltet Anpassung der Fensterleibungen des Altbestandes auf die Fenster sowie die runden Fenster des Neubaus. Ebenfalls müssen die Stürze der Fenster und Türen im Neubau sowie der Bereich der runden Wände nach den Rohbauarbeiten angepasst werden. Im Bereich hinter bereits erstellten Trockenbaukonstruktionen mussten Maßnahmen zur Luftdichtigkeit (Verputz) erbracht werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 2.236,61 €.
3. Kindergarten Wickendorf; Heizung- und Sanitärarbeiten, Nachtrag 04 Fa. Sell
Der Nachtrag 04 der Fa. Sell aus Kronach für Heizung- und Sanitärarbeiten beinhaltet die Anschaffung von Elektroheizgeräten, welche eine günstigere Variante zu der ausgeschriebenen Winterbauheizung darstellen. Die Kosten belaufen sich auf 1.432,70 €.
4. Kindergarten Wickendorf; Auftrag für Deckendurchbrüche Fa. Fröba-Bau
Der Auftrag an die Fa. Fröba-Bau aus Buchbach war im Zuge der Nachbesserung der brandschutztechnischen Durchführung der H/L/S-Verrohrung notwendig. Diese war bereits im Bestand nach der Sanierung 1995 so nicht zulässig. Zu Beginn der H/L/S-Arbeiten mussten deshalb alle Deckendurchbrüche für die Technikgewerke geöffnet und nachgerüstet werden.
5. Schwarzes Kreuz; Putz- und Malerarbeiten, Nachträge 01 und 02 Fa. Bauhütte Quedlinburg
- Der Nachtrat 01 der Fa. Bauhütte Quedlinburg aus Ballenstedt für Putz- und Malerarbeiten beinhaltet die Mehrkosten für das nachträgliche Einputzen der Fensterbänke und Innentüren im Erd- und Obergeschoss von Bauteil A. Diese Mehrkosten sind dem unterschiedlichen Baufortschritt der einzelnen Gewerke geschuldet. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 5.723,71 €.
- Der Nachtrag 02 beinhaltet die Kosten für das Aufmauern eines Unterbaus aus KS-ISO-Kimmsteinen für die Feuerstelle am Außenkamin. Der Unterbau ist aus technischer Sicht erforderlich, war in der Planung zunächst aber nicht vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 4.489,87 €.
6. Schwarzes Kreuz; Metallbauarbeiten, Nachtrag 07 Fa. Löhner
Der Nachtrat 07 der Fa. Löhner aus Naila für Metallbauarbeiten beinhaltet die Mehrkosten für
- eine zusätzlich erforderliche Tapetentür in Bauteil B aus optischen Gründen und Anforderungen an den Brandschutz während der Bauzeit.
- ein Alu-Riffelblech sowie das Übergangsblech am Aufzug zur Warenannahme in Bauteil C.
- die zweiflügelige Tür zur Anlieferung, die zunächst als Holztür geplant war.
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 8.313,11 €.
7. Schwarzes Kreuz; Freianlagen – Landschaftsbauarbeiten, Nachtrag 02 Fa. RESO
Der Nachtrat 02 der Fa. RESO GaLa Bau aus Stadtsteinach für Freianlagen- und Landschaftsbauarbeiten die Mehrkosten bezüglich der Mehraufwendungen für die Herstellung der Drainage der Stützmauer, der Erhöhung des vorhandenen Schachtdeckels des Fettabscheiders sowie für weitere notwendige Beräumungsarbeiten. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 1.796,26 €.
Bekanntgaben von dringlichen Anordnungen:
1. Schwarzes Kreuz; Putz- und Malerarbeiten, Nachträge 03 und 04 Fa. Bauhütte Quedlinburg
- Der Nachtrag 03 der Fa. Bauhütte Quedlinburg aus Ballenstedt für Putz- und Malerarbeiten beinhaltet die Mehrkosten für die steinmetzmäßige Überarbeitung der Natursteinfassade von Bauteil A zur Vorbereitung der Retusche. Diese Leistung ist erforderlich, um ein einheitliches Fassadenbild zu erreichen. Ebenfalls im Nachtrag 03 ist die steinmetzmäßige Überarbeitung des Sockels von Bauteil D enthalten, der nun analog zum Bauteil A ebenfalls enthalten werden soll. Der Nachtrag beträgt 17.718,64 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört worden und es zu Verzögerungen gekommen wäre.
- Der Nachtrag 04 beinhaltet Kosten für die Überarbeitung des Sockelmauerwerkes von Bauteil A als Untergrundvorbereitung für Sockelputz, für vorbereitende Maßnahmen als Vorbereitung für einen Hartsteinputz, inkl. vollflächigem Verkleben von Wediplatten am Terrassensockel von Bauteil B, das Aussetzen und Verschließen des Risses zum Nachbargebäude und das Verputzen des Giebels von Bauteil C, das Verputzen und den Anstrich am Nachbarhaus von Bauteil E, Kosten für die Brandschutzdecke in Raum 0.14 in Bauteil B im Bereich Kellerzugang sowie 100 Arbeitsstunden für nachträgliche Putz und Malerausbesserungen zur Beseitigung entstandener Schäden. Die Mehrkosten begründen sich zum einen durch die Planungsänderung während des Baufortschrittes, zum anderen aufgrund von Anpassung währen der Bauzeit an den vorgefundenen Ist-Zustand. Der Nachtrag beträgt insgesamt 25.738,52 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört worden und es zu Verzögerungen gekommen wäre.
2. Schwarzes Kreuz; Zimmer- und Holzbauarbeiten, Nachtrag 02 Fa. Holzwerkstätten Thomae
Der Nachtrag 02 der Fa. Holzwerkstätten Thomae aus Römhild für Zimmer- und Holzbauarbeiten beinhaltet die Mehrkosten für die Oberflächensicherung an Fenster und Türen sowie der Galerie und der Brüstung während der Arbeiten am Bauteil D, das Liefern und Stellen der Galerie und montieren der Brüstungselemente in Bauteil D, inkl. aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten und die Oberflächenbehandlung des „Baumes“. Der Nachtrag beträgt 29.960,50 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört worden und es zu Verzögerungen gekommen wäre.
3. Schwarzes Kreuz; Elektrotechnik, Nachtrag 04 Fa. Kirchner Elektrotechnik GmbH
Der Nachtrag 04 der Fa. Kirchner Elektrotechnik GmbH aus Kronach für Elektrotechnikarbeiten beinhaltet die Mehrkosten für die von der Feuerwehr geforderten funkvernetzten Rauchmelder. Nach dem geprüften Brandschutznachweis wurden lediglich Rauchmelder ohne Vernetzung mit einer 10-Jahres-Batterie gefordert. Nach der Brandschutzbegehung u. a. durch die Feuerwehr müssen die Rauchmelder ohne Vernetzung gegen eine funkvernetzte Anlage getauscht werden. Der Nachtrag beträgt 17.263,21 €. Die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO war notwendig, da der Bauablauf sonst erheblich gestört worden und es zu Verzögerungen gekommen wäre.
TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
TOP 4: Neukalkulation der Wassergebühr
1. Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage wird genehmigt.
2. Zum 01.01.2024 wird die Wassergebühr von 1,66 €/m³ auf 2,58 €/m³ erhöht.
3. Zum 01.01.2024 wird die Grundgebühr bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4m³/h von 72,00 €/ Jahr auf 120,00 €/Jahr
- bis 10m³/h von 144,00 €/ Jahr auf 240,00 €/Jahr
- bis 16m³/h von 216,00 €/ Jahr auf 360,00 €/Jahr
- über 16m³/h von 288,00 €/ Jahr auf 480,00 €/Jahr erhöht.
Abstimmungsergebnis: 9 : 3
TOP 5: 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Teuschnitz
Der Stadtrat erlässt die als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beiliegende 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
TOP 6: Neukalkulation der Kanalgebühr
Beschluss 1:
1. Die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung wird genehmigt.
2. Zum 01.01.2024 wird die Abwassergebühr von 2,70 €/m³ auf 3,27 €/m³ erhöht.
3. Zum 01.01.2024 wird die Grundgebühr bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4m³/h von 90,00 €/ Jahr auf 120,00 €/Jahr
- bis 10m³/h von 180,00 €/ Jahr auf 240,00 €/Jahr
- bis 16m³/h von 270,00 €/ Jahr auf 360,00 €/Jahr
- über 16m³/h von 360,00 €/ Jahr auf 480,00 €/Jahr erhöht.
Abstimmungsergebnis: 1 : 11
Somit ist dieser Vorschlag abgelehnt.
Beschluss 2:
1. Die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung wird genehmigt.
2. Zum 01.01.2024 wird die Abwassergebühr von 2,70 €/m³ auf 2,90 €/m³ erhöht.
3. Zum 01.01.2024 wird die Grundgebühr bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4m³/h von 90,00 €/ Jahr auf 150,00 €/Jahr
- bis 10m³/h von 180,00 €/ Jahr auf 300,00 €/Jahr
- bis 16m³/h von 270,00 €/ Jahr auf 450,00 €/Jahr
- über 16m³/h von 360,00 €/ Jahr auf 600,00 €/Jahr erhöht.
Abstimmungsergebnis: 9 : 3
TOP 7: 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Teuschnitz
Der Stadtrat erlässt die als Anlage 2 der Sitzungsniederschrift beiliegende 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS), deren Wortlaut Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis: 9 : 3
TOP 8: Informationen des Bürgermeisters
Wasserleitungsbau Hauptstraße Teuschnitz
Bgm. Frank Jakob informierte, dass in der kommenden Woche die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden und die Sperrung über den Winter aufgehoben wird. Erst im Frühjahr werden die Arbeiten wieder aufgenommen, was wieder zu Sperrungen führt. Auch zeigt sich dann, ob eine Vollsperrung notwendig sein wird.