Die Regierung von Oberfranken beabsichtigt die Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Teuschnitz-Aue" im Bereich der Stadt Teuschnitz, Landkreis Kronach.
Das geplante Naturschutzgebiet umfasst eine Teilfläche des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) 5634-371 "Täler und Rodungsinseln im Frankenwald mit Geroldsgrüner Forst" in der Gemarkung Teuschnitz der Stadt Teuschnitz.
Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 120 Hektar.
Die genaue Lage sowie die Grenzen des geplanten Naturschutzgebietes sind in Karten im Maßstab 1 : 25.000 und 1 : 5.000 eingetragen, die zusammen mit dem dazugehörigen Verordnungsentwurf in der Zeit
von 18.12.2025 bis 19.01.2026
bei der Stadt Teuschnitz, Hauptstraße 38, 96358 Teuschnitz, Bürgerbüro,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen.
Bedenken und Anregungen können dort während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 54 Abs. 3 BayNatSchG in diesem geplanten Naturschutzgebiet ab dieser Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung, längstens ein Jahr, alle Veränderungen verboten sind. Die im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung bleibt unberührt.
Zuwiderhandlungen können nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Teuschnitz, 11.12.2025
Stadt Teuschnitz