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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 25/2025
Stadt Teuschnitz
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Wickendorf“, Gemarkung Wickendorf sowie

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz

hier: Beschluss zur Billigung und Beteiligung gern. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Wickendorf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 18.11.2024 wurde der Geltungsbereich erweitert.

Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:

Gemarkung WICKENDORF

541 (Teilfläche)

566

567

568

569

570 (Teilfläche)

623

625

626

684

685

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 500 m Entfernung südlich des Zentrums des Gemeindeteiles Wickendorf sowie ca. 3000 m südlich des Stadtzentrums von Teuschnitz. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 01.12.2025 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt und beschlossen diese gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 10.04.2025 samt Entwurf der Begründungen mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Rathaus der Stadt Teuschnitz, Bürgerbüro, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Öffnungszeiten:

Montag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:00 Uhr

Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit§ 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls ausliegt.

Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

- die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

- der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

- die Darstellungen von Landschaftsplänen.

Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:

Teuschnitz, 11.12.2025

Stadt Teuschnitz

Frank Jakob
Erster Bürgermeister