Die Gemeinde Reichenbach hat in der Sitzung vom 30.10.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.11.2025, Nr. 20 - 941/25 vom Haushaltsplan Kenntnis genommen. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an in der Geschäftsstelle der VGem Teuschnitz (Rathaus) während der allgemeinen Dienststunden gemäß § 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegt die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
Die Haushaltssatzung ist nachstehend abgedruckt.
Reichenbach, 04.12.2025
Gemeinde Reichenbach
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Reichenbach (Landkreis Kronach) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.568.500,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.082.300,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind i.H.v. 432.700,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:
1.Gewerbesteuer — 250 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 260.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Reichenbach,
Gemeinde Reichenbach