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VG-Nachrichten Teuschnitz
Ausgabe 3/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. Februar 2023 werden für die Mitgliedsgemeinden der VGem Teuschnitz (Stadt Teuschnitz, Gemeinde Reichenbach und Tschirn) zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B

1. Rate für 2023

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1. Rate für 2023

Überweisungen können auf folgende Bankkonten der VGem Teuschnitz erfolgen:

Sparkasse Kulmbach-Kronach

(BLZ 771 500 00) 570 330 290

IBAN: DE03 7715 0000 0570 3302 90

BIC: BYLADEM1KUB

VR-Bank Oberfranken Mitte eG

(BLZ 771 900 00) Kto.-Nr. 5 902 916

IBAN: DE50 7719 0000 0005 9029 16

BIC: GENODEF1KU1

Barzahlungen können in der VG-Kasse Teuschnitz während der üblichen Kassenstunden (tel. Anmeldung erforderlich) geleistet werden und zwar:

Montag, Dienstag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer (Personen-Kenn-Nummer) und Ihren Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht! Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portoauslagen erhoben bzw. bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die VG-Kasse Teuschnitz ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.

Frank Jakob
Gemeinschaftsvorsitzender