4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Teuschnitz und vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Haßlach“ gemäß § 12 BauGB im Parallelverfahren;
Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Teuschnitz hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Teuschnitz sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Haßlach“, Gemarkung Haßlach beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:
Das Plangebiet selbst, liegt im Teuschnitzer Stadtteil Haßlach und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Haßlach:
197
198
199
200 (Teilfläche)
318
323
334
334/2
334/3
334/4
335
342 (Teilfläche)
343 (Teilfläche)
358/4
358/5
359
360
361
365
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nördlich des Zentrums von Haßlach.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden und Osten des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Diese Flächen bleiben aber von der geplanten Überbauung ausgeschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2023 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 31.12.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 10.11.2023 bis 15.12.2023 durchgeführt.
Aus dieser Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sowie des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung nach sich zogen und somit eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.
Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:
In der Sitzung des Stadtrates am 29.01.2024 wurden die überarbeiteten Entwürfe der Änderung der Flächennutzungsplanung sowie des Bebauungsplanes, jeweils einschließlich mit Umweltbericht und Begründung, alle mit Planungsdatum vom 31.12.2023 gebilligt und beschlossen, diese erneut auszulegen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16.02.2023 bis 03.03.2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09268/972-0.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden durch Anschreiben gesondert um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Stadt Teuschnitz unter www.teuschnitz.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Teuschnitz abgegeben werden, jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Stadt Teuschnitz) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Teuschnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfügbar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Tiere | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom Dezember 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 31.12.2023. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.11.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 30.10.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Brutvogelkartierung zum Solarpark Hasslach vom 15.06.2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Pflanzen | X |
|
| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom Dezember 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 31.12.2023. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 30.10.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Fläche | x |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom 31.12.2023. Erhöhung der Biodiversität. Kein landwirtschaftlicher Flächenverlust. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 30.10.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Entwässerungsgutachten zum Solarpark Haßlach vom 16.16.2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Boden | X |
|
| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom Dezember 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 31.12.2023. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.11.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 30.10.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Wasser | X |
|
| Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Luft | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. |
| Klima/Luft | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – mikroklimatische Veränderungen ohne relevante Auswirkungen. |
| Wirkungsgefüge § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB | X |
|
| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Landschaft | X |
|
| Blendgutachten der Fa. Sonnwinn vom 04.10.2023. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 06.09.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 30.10.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Biologische Vielfalt | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht zu prognostizieren. Brutvogelkartierung zum Solarpark Hasslach vom 15.06.2023. |
| Natura 2000 |
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| X |
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| Mensch / Bevölkerung und ihre Gesundheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Kulturgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. |
| Sonstige Sachgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Emissionen |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Keine relevanten elektrischen oder magnetischen Felder, keine Emissionen an die Luft. Schalltechnische Untersuchung vom 04.10.2023. |
| Abfälle und Abwasser | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, kein anfallendes Abwasser. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Nutzung erneuerbarer Energie, Energie-einsparung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Bauleitplanung entspricht dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. |
| Darstellung Landschaftsplan | X |
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| Flächennutzungsplan der Stadt Teuschnitz. |
| Darstellung Sonstige Pläne insbesondere Wasser-, Abfall- und Immissionsschutz-recht |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Wasserrechtliche Belange werden im Zuge Niederschlagswasserversickerung berührt. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, keine Einträge im Altlastenkataster vorhanden. Immissionsschutzrechtliche Belange werden nicht berührt. |
| Wechselwirkungen § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB |
| X |
| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung – als Wechselwirkungen nach UVPG werden die ökosystemaren Zusammenhänge zwischen einzelnen Komponenten mehrerer Schutzgüter aufgefasst. Erhebliche Auswirkungen auf schutzgutübergreifende Wechselwirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Anfälligkeit des Vorhabens für Schwere Unfälle oder Katastrophen |
|
| X |
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| Luftqualität in bestimmten Gebieten mit festgelegten Immissions-grenzwerten |
|
| X |
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Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Belange der Wirtschaft, auch mittelständische Strukturen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Belange der gewerblichen Wirtschaft werden insoweit berührt, dass ein Unternehmen Investitionen zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigt. Die Belange von Land- und Forstwirtschaft werden berührt, weil landwirtschaftliche Flächen für den Zwischennutzungszeitraum aus der landwirtschaftlichen Hauptproduktion herausgenommen werden. |
| Belange der Versorgung mit Energie einschließlich der Versorgungs-sicherheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom Dezember 2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 13. Und 14.12.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
Teuschnitz, 30.01.2024
Stadt Teuschnitz